Wieso wäre eine Steuererstattung zu bürokratisch? Wo liegen die Hürden?

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Alexander S. •

Wieso wäre eine Steuererstattung zu bürokratisch? Wo liegen die Hürden?

Vielen Dank für die Bestärkung meines Grundgedankens. Ihre Antwort:
"Ich würde bei einer Erstattung die Grenze allerdings nicht bei 2.000 ccm ziehen, sondern niedriger ansetzen, denn SUVs großer Marken können trotz ordentlicher Motorisierung beim Hubraum durchaus auch unter 2.000 ccm liegen (Beispiele: Mercedes-Benz GLC 300, BMW X3)."
halte ich für die Antwort einer eine Abgeordnete der CDU für außergewöhnlich gut.
Als H.Scheuer die Steuer für die kleinen Lkw, bei denen bis zu 9 Sitze eingetragen sind, aber bei mir nur zwei Sitze eingebaut sind, erhöhen wollte, ging das ganz schnell. Das er damit einen ganz großen Fehler gemacht hatte, wurde durch die angekündigten Klagen sehr schnell klar. Er ist dann ja auch zurück gerudert. Die Abbuchung der höheren Steuer wurde durch den ZOLL innerhalb einer Woche umgesetzt, die Rückerstattung vom ZOLL war innerhalb von zwei Wochen auf meinem Konto.
Ich war erstaunt über die Geschwindigkeit. Welche Hürden meinen Sie?

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CDU

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Rückfrage.

Eine Rückerstattung der Kfz-Steuer wäre aus meiner Sicht deshalb ein aufwendiges Unterfangen, weil trotz zunehmender Technisierung der Finanzverwaltung beim für die Verwaltung der Kfz-Steuer zuständigen Zoll kein automatisiertes Massenverfahren für Steuererstattungen existiert. Mit der Anmeldung eines Kfz wird verwaltungsseitig einmal ein dauerhafter Vorgang in Gang gesetzt, der bis zur Kfz-Abmeldung mit der jährlichen, gleichbleibenden Abbuchung in Gang bleibt. Da in Ihrem Vorschlag jeder Halter (mit einem Hubraum bis 2.000 ccm) genau einmal eine Rückerstattung erhalten soll, müsste – je nach Ausgestaltung der Regelung – jeder Einzelfall entweder für die Vergangenheit oder teils für die Vergangenheit, teils für die Zukunft durch einen Sachbearbeiter des Zolls in die Hand genommen, auf seine Berechtigungsvoraussetzungen (z.B. Hubraum 2.000 ccm) überprüft und im Anschluss eine Erstattung veranlasst bzw. eine künftige Abbuchung ausgesetzt werden. Auf diese Art müssten rund 60 Millionen Einzelfälle einzeln bearbeitet werden. Alternativ müsste eine solche Erstattung programmiert werden, was erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nimmt.

Wir sehen aktuell schon anhand der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Energiepreispauschale über 300 Euro, wie schwierig es dem Fiskus fällt, unmittelbar Zahlungen an Steuerpflichtige vorzunehmen. Deshalb hatte der Koalitionsausschuss auch die Idee, die Arbeitgeber bei der Auszahlung der Energiepreispauschale einzuspannen. Dies stößt nun bei diesen auf massiven Widerstand, weil sie dadurch mit entsprechender Bürokratie belastet sind. Denn auch die Arbeitgeber müssen ihre Abrechnungssysteme umstellen und die Beschäftigten in der Lohnbuchhaltung entsprechend schulen.

Vor zwei Jahren haben wir mit den Corona-Hilfspaketen den einmaligen Familienbonus beschlossen. Dabei musste die Politik lernen, dass selbst die Familienkassen, die monatlich Kindergeld auszahlen, mindestens drei Monate Zeit brauchen, um die Systeme so umzustellen, dass sie einmalig einen zusätzlichen Betrag auszahlen können.

Einfacher ist es da, indirekte Steuern wie die Energiesteuer oder die Umsatzsteuer zu senken. Wichtig ist dabei allerdings, dies für einen längeren Zeitraum zu tun. Anhand der sechsmonatigen Absenkung der Umsatzsteuer während der Corona-Pandemie konnten wir beobachten, dass der kurzfristige Umstellungsaufwand für die Wirtschaft ebenfalls erheblich war.

Für Fragen zur Kfz-Steuer können Sie auch direkt den in unserer Fraktion zuständigen Berichterstatter Dr. Hermann-Josef Tebroke unter hermann-josef.tebroke@bundestag.de anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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