Frage von Yunus M. • 01.08.2021 Beim Ehegattennachzug von Ausländern müssen Deutschkenntnisse vor Einreise nachgewiesen werden, sofern die Antragsteller nicht aus privilegierten Staaten kommen. Sehen Sie darin eine Diskriminierung? Antwort von Armand Zorn SPD • 02.08.2021 (...) Der Integrationskurs wird in den meisten Fällen ohnehin nach der Einreise bis zum Erlangen des B1-Sprachniveaus verlangt. (...)Bundestag Wahl 2021Migration und Aufenthaltsrecht Teilen