Frage an Armin Schuster bezüglich Soziale Sicherung

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Armin Schuster
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Frage von Dr. Hans K. •

Frage an Armin Schuster von Dr. Hans K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schuster!

Zum Glück bin ich Rentner und habe selbst wohl kaum die Probleme, die Hartz IV-Empfänger haben.
Wie Frau Ministerin v.d.Leyen halte ich die Diskussion um ihre neue Hartz IV-Reform für unberechtigt, da sie ein anderes Ziel verfolgte als jetzt im Zentrum der Diskussion steht.
Mein Sohn ist Einzelhandelskaufmann, und so habe ich schon ein wenig Erfahrung, was sich ein junger Mann denkt, der eine weitere Verwandte, die Hartz IV bezieht, erlebt, die kaum weniger "verdient" als er mit Arbeit.
Meine Kritik richtet sich aber daran, wie die Ministerin auf die Angriffe reagiert.
Es ist doch wohl kaum bestreitbar, dass die HartzIV-Sätze sehr knapp gehalten sind. Umso mehr gilt es, dass die Niedrigeinkommen zu niedrig sind. Der Unterschied HartzIV - Niedriglohn ist zu gering, um einen Arbeitsanreiz zu bieten.
Meine Frage also: Warum geht die Ministerin nicht darauf ein, was denn das Problem an sich ist, auch wenn dies nicht so konkret von der Opposition angegangen wird: Wäre es jetzt nicht an der Zeit, endlich die höchst ungerechte Spanne zwischen WEnig- und Vielverdienern anzugehen und - wie auch immer - eine Anhebung der Mindestlöhne durchzusetzen? Das wäre doch die richtige Reaktion auf diese ungeschickte Debatte!
Mit freundlichen Grüßen
Dr H. Kiermayer

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CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Kiermayer,

der geringe Unterschied zwischen Arbeitslosengeld II und Niedriglöhnen ist sicher ein Teil des Problems, die Lösung ist für mich aber nicht so einfach. Vor allem, wenn letztlich Steuergelder billige Arbeit in Unternehmen subventionieren. Ich nehme an, Ihre Frage zielt auf die Einführung eines branchenübergreifenden Mindestlohns ab. Einerseits gibt es dafür keine Mehrheit in der bürgerlichen Koalition, andererseits gibt es auch viele Studien, die zeigen, dass Mindestlöhne gerade im Niedriglohnsektor viele Arbeitsplätze vernichten könnten. Eine gute Alternative zum branchenübergreifenden Mindestlohn ist der branchenspezifische Mindestlohn, der mittlerweile in 9 Branchen in Deutschland gilt (nach dem Entsendegesetz: http://www.bmas.de/portal/37846/property=pdf/2010__03__18__mindestloehne__aentg__uebersicht.pdf ).

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster, MdB