Frage an Armin Schuster bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Armin Schuster
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Frage an Armin Schuster von Markus O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schuster,
wie bewerten Sie die Aussagen Ihres Fraktionsvorsitzenden über den Fraktionszwang? Gemäß der Verfassung, die den Abgeordneten nur seinem Gewissen verpflichtet sieht, steht doch in Ihrer Fraktionsordnung, dass es keinen Fraktionszwang gibt.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Opitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Opitz,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben Recht, ich als Abgeordneter bin einzig und allein meinem Gewissen verpflichtet. So steht es auch im Artikel 38, §1 des Grundgesetzes. Und natürlich hat auch Herr Kauder nicht die Absicht, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, indem er einen generell ungesetzlichen "Fraktionszwang" ausruft. Allerdings hat jeder seine Rolle im Leben und besonders die Rolle von Herrn Kauder als Fraktionsvorsitzenden ist sicherlich nicht die leichteste im politischen Betrieb. Neben seiner Tätigkeit als Abgeordneter erfüllt er als oberster Repräsentant der Fraktion auch die Aufgabe, die politische Meinung zu tragen und vor allem in strittigen Punkten Mehrheiten zu sichern und zu organisieren. Hier verweise ich auf meine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten in der Griechenlandkrise, in der ich eindeutig die Schwierigkeiten und Argumente der Rettungsgegner verstehe, aber vor dem Hintergrund der politischen Dimension einer Ablehnung des Paketes trotzdem mit Ja gestimmt habe. Ich folge also mitnichten einem "Fraktionszwang", sondern entscheide mich nach sorgfältiger Abwägung zumeist für die Position der Bundesregierung und des Fraktionsvorsitzenden, aber eben nicht immer!

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster, MdB