Frage an Armin Schuster bezüglich Recht

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Armin Schuster
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Frage von R.Helmut D. •

Frage an Armin Schuster von R.Helmut D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Hr.Schuster,

In einem Interview mit der Badischen Zeitung haben Sie sachlich und überzeugend auf die Möglichkeit der Kontrolle der Deutschen Aussengrenzen hingewiesen. Dies wollten Sie auch Fr.Merkel erläutern. Dazu 2 Fragen:
- Hat ein solches Gespräch stattgefunden, wenn ja mit welchem Ergebnis ?
- Wie haben Sie auf dem CDU Parteitag zum Thema Flüchtlings- und Asylpolitik der Bundesregierung abgestimmt , bitte mit kurzer Begründung Ihrer Entscheidung.

Beste Grüsse
R.H.Rupp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rupp,

herzlichen Dank für Ihre Fragen zur Debatte über die Flüchtlingspolitik.

Innerhalb der CDU/CSU-Fraktion stehen wir in einem engen Austausch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Im vergangenen Oktober habe ich zusammen mit den Innenpolitikern der Union ein ausführliches Gespräch mit ihr im Kanzleramt geführt. Auch bei einem Gespräch mit Kanzleramtsminister Peter Altmaier in der baden-württembergischen Landesgruppe haben wir intensiv über den Kurs in der Flüchtlingspolitik diskutiert. Darüber hinaus habe ich insbesondere in den zurückliegenden Fraktionssitzungen wiederholt meinen Plan zur Ordnung und Steuerung beziehungsweise zur Reduzierung der Flüchtlingszahlen vorgestellt. Erst Mitte Januar dieses Jahres habe ich zusammen mit einer Gruppe von Kolleginnen und Kollegen einen Brief an Bundeskanzlerin Merkel geschrieben, der die Rückkehr von der Ausnahmeregelung des § 18 Abs. 4 AsylG (Einreisegewährung aus humanitären Gründen) zur geltenden Rechtslage des § 18 Abs. 2 AsylG (Einreiseverweigerung aus sicheren Drittstaaten) sowie zur Dublin II/III-Verordnung einfordert. Zeitweilig konsequente Grenzkontrollen mit Zurückweisungen in Absprache mit unseren Schengen-Partnern bei gleichzeitiger Unterstützung der Länder an den EU-Außengrenzen könnten das erwünschte Signal senden, um die Zuzugszahlen einzudämmen. Im Übrigen bin ich überzeugt, dass auch Angela Merkel die von mir geforderten temporären Grenzkontrollen mit Zurückweisungen in ihrem Repertoire hat und wir nur über den Zeitpunkt der Anwendung unterschiedlicher Meinung sind. Als Regierungschefin hat sie den längeren Geduldsfaden in dieser Frage. Angela Merkel arbeitet mit Nachdruck daran die Lösungsansätze auf europäischer Ebene durchzusetzen. Diesen diplomatischen Weg werde ich auch weiterhin unterstützen, sollte er aber nicht kurzfristig eine Lösung bieten, sehe ich weiterhin die Notwendigkeit konsequenter nationaler Maßnahmen an der deutschen Grenze.

Auf dem CDU-Bundesparteitag im Dezember habe ich der Karlsruher Erklärung zugestimmt. Ich habe dafür gestimmt, weil es uns gelungen ist, im Vorfeld wichtige Anpassungen vorzunehmen: Das Ziel einer spürbaren Reduzierung der Flüchtlingszahlen durch wirksame Maßnahmen ist ebenso enthalten wie die Feststellung, dass wir uns überfordern würden, wenn der Flüchtlingszuzug noch lange so weiter ginge. Gegebenenfalls soll auch eine Intensivierung der Grenzkontrollen möglich sein. Die CDU-geführte Bundesregierung ist stark an diese Ziele gebunden, die Verabschiedung des Asylpakets II durch das Kabinett vor kurzem ist die logische Konsequenz des Leitantrags. Trotzdem hätte ich mir mehr kurzfristige Maßnahmenvorschläge gewünscht, weshalb ich auch auf dem Parteitag für einen Zusatzantrag zur Durchführung von temporären Grenzkontrollen plädiert habe. Auch wenn der Zusatzantrag abgelehnt wurde, ist die Karlsruher Erklärung ein guter Antrag. Meine ausführliche Rede zur Karlsruher Erklärung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.youtube.com/watch?v=IY_1Hhcg0-I .

Mit freundlichen Grüßen

Armin Schuster MdB