Frage an Armin Schuster bezüglich Recht

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Armin Schuster
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Frage von Juergen V. •

Frage an Armin Schuster von Juergen V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schuster,

bei der Beratung des BAMF zu Flüchtlings-Fragen steht seit September Mc Kinsey zur Seite. Mc Kinsey soll in Detailfragen wie z.B. bei der Abschiebungsproblematik beraten, wie Fr. Merkel in der Sommerpressekonferenz mitteilte.
Warum wird die Beratungsfirma in diesen Fragen hinzugezogen? Im Ministerium arbeiten Beamte mit z.T. fünfstelligen Gehältern und brauchen trotzdem Beratung?

Mit bestem Dank für die Beantwortung und freundlichem Gruß
J. Vanselow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vanselow,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. August 2016, in welcher Sie die Beauftragung von externen Beratern – am Beispiel von McKinsey – durch die Bundesregierung kritisieren.

Vorwegnehmen möchte ich, dass ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestags keine externen Berater beauftrage. Ich möchte auf einige Ihrer Anmerkungen kurz eingehen:

Die Vergabe von Aufträgen durch Landes- und Bundesministerien an externe Dritte hilft der Verwaltung, richtige Antworten und Fachexpertise in Spezialgebieten zu erhalten. Dies halte ich für ein geeignetes und effektives Mittel. So konnten etwa durch die Beauftragung eines externen Beraters während der Flüchtlingskrise wesentliche Verfahrensabläufe im BAMF optimiert werden. Ziel war es, die Prozessabläufe von der Antragstellung bis hin zu einem integrierten Flüchtlingsmanagement zu verbessern und zu beschleunigen. Das Bundesamt konnte durch die Beratung die Zahl der Entscheidungen deutlich steigern.

Als weiteres Beispiel möchte ich in diesem Zusammenhang die Erstellung eines Gutachtens für ein neues Gesetzesvorhaben nennen. Auch hier halte ich die Fachexpertise und Einschätzung eines Dritten für dringend erforderlich. Denn nicht in allen Fällen ist Spezialwissen der Bundes- oder Landesverwaltung vorhanden und muss daher extern beschafft werden. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung eines externen Beraters sind hierbei selbstverständlich immer zu beachten.

Abschließend lassen Sie mich anmerken, dass bei politischen hochaktuellen und umstrittenen Themen bewusst externer, neutraler Sachverstand hinzugezogen wird. Das dient nicht selten auch einer Versachlichung der Debatte.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB