(...) Die hohen finanziellen Belastungen aus der Photovoltaik nannte ich in meiner Antwort an Sie deshalb, um zu verdeutlichen, dass der gewonnene Nutzen aus dieser alternativen Energie gemessen am finanziellen Anteil der EEG-Umlage in einem indiskutablen Verhältnis stehen. Diese Erläuterung war notwendig, um ihre damaligen Fragen beantworten zu können, warum eine Absenkung der Einspeisevergütung notwendig ist, auch wenn dies für die Unternehmen der Solarbranche einen schmerzhaften Eingriff bedeutet. Diesen Fakt leugne ich nicht. (...)
(...) vielen Dank für Ihre E-Mail. Es gibt eine Sammelpetition zur Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz, aber keinen interfraktionellen Antrag. Der Petitionsausschuss hat im Mai seine Beschlussempfehlung verkündet. (...)
(...) 2. Das novellierte Stasi-Unterlagengesetz gilt. Es kann lediglich vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden. (...)
(...) Das EEG hat in den vergangenen zwölf Jahren zu einer volkswirtschaftlich vollkommen unsinnigen Entwicklung geführt. Der Anteil der alternativer Energieträger am Bruttoinlandsstromverbrauch Deutschlands betrug im Jahre 2011 ca. 20 Prozent. (...)
(...) Nicht nur der Deutsche Bundestag hat viel zu lange diesen Zustand geduldet und eine entsprechende Anpassung vermieden. Die hohe Belastung der Verbraucher und der Industrie, die durch den deutschen Atomausstieg ohnehin weiter steigen wird, sollte durch den verzehrten Wettbewerb in diesem Bereich nicht noch zusätzlich ansteigen. Das Ziel sollte vielmehr sein, die Effizienz zu steigern und nicht die Kosten. (...)
(...) In der Tat habe ich mich mit öffentlichen Äußerungen zurückgehalten, solange zwei Bedingungen erfüllt waren: (...)