Frage an Arnold Vaatz bezüglich Umwelt

Portrait von Arnold Vaatz
Arnold Vaatz
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Arnold Vaatz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dieter W. •

Frage an Arnold Vaatz von Dieter W. bezüglich Umwelt

Guten Abend, sehr geehrter Herr Vaatz,

die Bundesregierung plant mitten im gerade erst zum 1.1.2012 um 15 % reduzierten EEG eine weitere drastische Solarkürzung.
Ich kenne Investoren, die auf Basis des aktuellen EEG und der dort bis zum 30.06.12 festgeschriebenen Solarstromvergütung von 24,4 Cent/kWh PV-Anlagen geplant und in Auftrag gegeben haben, Dächer gemietet haben, statische Berechnungen beauftragt haben, Kreditverträge bei Ihren Banken abgeschlossen haben und so weiter.
Dies alles ist durch die Beschlüsse des Kabinetts gefährdet.
Herr Vaatz, werden Sie - voraussichtlich am 30.3.12, rückwirkend zum 9.3.12 der geplanten Solarkürzung zustimmen?
Werden Sie der geplanten Ermächtigung der Bundesregierung zustimmen, die vorsieht, die Einspeisevergütung von Solarstrom und anderen Stromarten aus Erneuerbaren Energien ohne Zustimmung des Parlaments zu verändern?

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Winkler
Vizepräsident
VEE Sachsen e.V.

Portrait von Arnold Vaatz
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Winkler,

ich habe für die geplante Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom gestimmt, weil ich einen dringend notwendigen Nachsteuerungsbedarf sehe. Das EEG hat in den vergangenen zwölf Jahren zu einer volkswirtschaftlich vollkommen unsinnigen Entwicklung geführt. Der Anteil der alternativer Energieträger am Bruttoinlandsstromverbrauch Deutschlands betrug im Jahre 2011 ca. 20 Prozent. Der Anteil der Photovoltaik beträgt gerade mal 3 Prozent am Gesamtverbrauch und 12 Prozent bei den alternativen Energien, beansprucht aber 55 Prozent der EEG-Umlage.

Wer in Anbetracht dieser hohen Kosten für die Photovoltaik im Vergleich zur erzeugten Menge keinen Handlungsbedarf sieht, denkt nicht zukunftsgerecht, sondern orientiert sich eher am Auslaufmodell „Kohlepfennig“. Die Kosten für die EEG-Umlage, die jeder Stromkunde zu tragen hat, dürfen nicht ausufern. Die Absenkung der Einspeisevergütung ist daher ein richtiger Schritt auf dem Weg zur Normalisierung.

Ich leugne nicht, dass in Sachsen viele Arbeitsplätze durch das EEG entstanden sind. In Anbetracht hoher Gewinnerwartung und garantierter 20-jähriger Sicherheit für hohe Einspeisevergütungen haben zahlreiche Unternehmen in diese Branche investiert. Doch was hat die exorbitante Förderung einer einzigen Technologie ohne energiewirtschaftlichen Zusammenhang gebracht? Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass durch das Gesetz keine langfristige Entwicklung in Deutschland gefördert wurde, wenig in die Forschung seitens der Solarbranche investiert wurde, zum Beispiel in die dringend benötigte Speichertechnologie, sondern eine starke Verlagerung der Produktion ins Ausland vorrangig nach China erfolgte, nicht zuletzt dank eines zu geringen Automatisierungsgrades im Vergleich zum Beispiel zur sächsischen Halbleiterindustrie.

Nicht nur der Deutsche Bundestag hat viel zu lange diesen Zustand geduldet und eine entsprechende Anpassung vermieden. Die hohe Belastung der Verbraucher und der Industrie, die durch den deutschen Atomausstieg ohnehin weiter steigen wird, sollte durch den verzehrten Wettbewerb in diesem Bereich nicht noch zusätzlich ansteigen. Das Ziel sollte vielmehr sein, die Effizienz zu steigern und nicht die Kosten.

Außerdem wird mit der Absenkung der Vergütungshöhe den gesunkenen Systempreisen entsprochen. Dies war ohnehin im EEG für den 1. Juli 2012 vorgesehen. Die künftig monatliche Degression verringert zudem die Auswirkungen der sogenannten "Schlussrallyes". In den weiteren Beratungen geht es nun darum, einen vernünftigen Vertrauensschutz für bereits geplante Photovoltaik-Anlagen zu schaffen und gleichzeitig mögliche Vorzieheffekte zu vermeiden.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz

http://www.arnold-vaatz-mdb.de/2011/10/12/vortrag-a-vaatz-deutschlands-ausstieg-aus-der-kernenergie-mit-seinen-nationalen-und-internationalen-folgen/