Frage an Aydan Özoğuz von Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Özoguz,
mit Erstaunen habe ich gelesen, dass Obleute der sogenannten IuK-Kommission sich auf eine Änderung der bestehenden Regeln geeinigt hätten, wonach die Verbindungsdaten von Abgeordneten und ihren Mitarbeitern statt drei Monate künftig nur noch sieben Tage gespeichert werden sollen. Zudem sollen die Parlamentarier mehr Mitsprache dabei bekommen, wie lange Sicherheitskopien ihrer E-Mails und Dateien aufbewahrt werden. Bei den Bürgern liest man hingegen nur von Initiativen zu Verlängerung der Speicherfristen.
Meine Frage: Warum sind die Daten der Bundestagsabgeordneten (in ihrer Funktion als gewählte Volksvertreter, ich nehme den privaten Bereich hier ausdrücklich aus) schützenswerter als meine Daten?
Viele Grüße
Stefan Boie
Sehr geehrter Herr Boie,
vielen Dank für Ihre Frage zur Datenspeicherung im Deutschen Bundestag.
Selbstverständlich ist es nicht so, dass die Daten der Bundestagsabgeordneten als schützenswerter angesehen werden als die der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Die derzeitige Regelung zur Datenprotokollierung durch die Bundestagsverwaltung, nach der die Verbindungsdaten der Abgeordneten für drei Monate gespeichert werden, stammt aus dem Jahr 2008 und war in erster Linie zur Datenwiederherstellung bei technischen Problemen geschaffen worden. Bei der jetzt von der Kommission des Ältestenrats für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und –medien (IuK-Kommission) angedachten Änderung der Speicherfrist auf eine Woche handelt es sich um eine Anpassung auf das technisch notwendige Mindestmaß. Über eine mögliche individuelle Datensicherung soll in Zukunft jeder Abgeordnete selber entscheiden können.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB