Bekomme ich als Beamten-Hinterbliebene auch etwa ab von dem Entlastungspaket?

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Frage von Angela B. •

Bekomme ich als Beamten-Hinterbliebene auch etwa ab von dem Entlastungspaket?

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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Um die steigenden Energie- und Lebenserhaltungskosten als Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern hat die Bundesregierung im dritten Entlastungspaket unter anderem auch eine Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre des Bundes vorgesehen.

Diese Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen des Bundes ausgezahlt werden. Sie soll steuerpflichtig sein und nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Die Auszahlung soll voraussichtlich am 15. Dezember erfolgen. Anspruch hierauf haben soll, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in der letzten Woche erstmals im Bundestag debattiert und soll in den kommenden Wochen beschlossen werden.  

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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