Doppelverbeitragung der Betriebsrenten
Sehr geehrte Frau Bas
Können sie mir sagen wann endlich die in meinen Augen ungerechte Doppelverbeitragung abgeschafft wird .In meinem Fall habe ich im Jahr 1988 eine Direktversicherung (Betriebsrente) abgeschlossen es war bei Abschluss 1988 keine Rede von Kranken und Pflegeversicherungsbeiträgen die wurden erst von Herrn Schröder 2001 eingeführt . Und abschaffen wollte es die Scholz Regierung sie hatten es schon versprochen und jetzt ist wieder alles vom Tisch bin jetzt Rentner und mir tun die ca 85 Euro im Monat für die im Jahr 1988 abgeschlossen Direktversicherung richtig weh ich zahle ja schon von meiner Rente auch schon Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge finde es nicht gerecht das ich eben zwei Mal die Beiträge zahlen muss können sie bitte der Ungerechtigkeit nachgehen MFG Klaus Senn
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Thema der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit. Daher kann ich diesen Bereich nicht unmittelbar beeinflussen. Grundsätzlich kann ich sagen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
