Haben pensionierte Beamte die nach erreichen der Regelarbeitszeit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen Anspruch auf die Aktivrente?
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen. Das gilt auch für pensionierte Beamtinnen und Beamte. Der Freibetrag betrifft aber nur das Gehalt aus dem Job – auf die Pension hat die Aktivrente keine Auswirkungen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
