Wann kommt die Entlastung für Heizölkunden und die Nachzahlung des Energiegeld für Senioren und andere leer ausgegangen Bevölkerungsgruppen?

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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Helmut H. •

Wann kommt die Entlastung für Heizölkunden und die Nachzahlung des Energiegeld für Senioren und andere leer ausgegangen Bevölkerungsgruppen?

Sehr geehrte Frau Bas,
ich gehe davon aus, dass Ihnen als Bundespräsidentin das Wohl aller Bürger gleich viel wert ist. Mich würde daher interessieren, wann ich als Heizölkunde mit einer ähnlichen Entlastung wie die Gaskunden rechnen kann. Sie dürften wissen, dass die Kosten für das Heizöl nicht minder gestiegen sind.
Zudem hat meines Erachtens die Bundesregierung mit dem Energiegeld eine Ungleichbehandlung sondergleichen geschaffen. Jeder Politiker sollte wissen, dass in Deutschland Rentner, Studenten und andere Bevölkerungsgruppen leben, die nicht nur einmal im Monat für zwei Minuten warm duschen möchten. Wobei Rentner ja sogar bereits ein Arbeitsleben lang Steuern gezahlt haben. Wobei hier der Solidaritätsgedanke im Vordergrund stehen sollte. Mich würde daher interessieren, wann dieser Treppenwitz der Ampel-Koalition gerade gezogen wird? Oder wird das, wie so vieles, bis zum Sankt Nimmerleinstag toddiskutiert und ausgesessen?
Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund!
H. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Sorgen und Bedenken kann ich sehr gut nachvollziehen. Gerade jetzt kommt es darauf an, denjenigen zu helfen, die die Preissteigerungen nicht mehr alleine stemmen können. Das sind vor allem Menschen wie Sie, die mit einem kleinen Einkommen auskommen müssen. Ich habe mich daher ganz klar dafür ausgesprochen, dass das dritte Entlastungspaket dahingehend nachgebessert werden muss, dass die Entlastungsmaßnahmen schnell und zielgenau vor allem bei Haushalten mit geringen Einkommen ankommen müssen.

Im Rahmen des dritten Entlastungspakets hat sich die Ampel-Koalition auch darauf verständigt, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro zum 1. Dezember 2022 entlastet werden sollen. Und auch Studentinnen und Studenten werden nun bei der Energiepreispauschale berücksichtigt, diese haben im Übrigen bereits von anderen Maßnahmen profitiert, etwa dem Heizkostenzuschuss an BAföG-Empfängerinnen und -empfänger in Höhe von 230 Euro, dem 9-Euro-Ticket oder der Energiepreispauschale für nebenbei erwerbstätige Studentinnen und Studenten.  

Die Einmalzahlung an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes in Höhe von 300 Euro soll automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen des Bundes ausgezahlt werden. Sie soll steuerpflichtig sein und nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Die Auszahlung soll voraussichtlich am 15. Dezember erfolgen. Anspruch hierauf haben soll, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag des 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in der letzten Woche erstmals im Bundestag debattiert und soll in den kommenden Wochen beschlossen werden. Für Landesbeamtinnen und -beamte hat die Landesregierung in Bayern nach meiner Kenntnis ebenfalls eine entsprechende Regelung auf Landesebene angekündigt.

Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der stark angestiegenen Energiepreise nicht zusätzlich zu belasten, wird zudem die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr. Das kommt auch Ihnen als Heizölverbraucher zugute.

Des Weiteren möchte ich Sie gerne auf die geplante Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 aufmerksam machen. Diese ist Teil des dritten Entlastungspakets und soll gezielt Haushalte mit geringen Einkommen entlasten. Das reformierte Wohngeld wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dazu ist es möglich online einen Wohngeldrechner zu nutzen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html. Ein Antrag auf Wohngeld kann bei der örtlichen Wohngeldbörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung gestellt werden.

Für mich steht fest: Wir müssen die Herausforderungen, vor der Sie und andere stehen, grundsätzlich angehen: Als SPD wollen wir die Energiepreise insgesamt senken, wovon auch Sie profitieren und gezielt denjenigen helfen, die einen sehr hohen Anteil ihres Einkommens für Energie ausgeben. Und dafür sorgen wir jetzt.              

Mit einem umfassenden finanziellen Abwehrschirm werden wir die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Dies wahrt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes. Dazu sollen mehr Kapazitäten bei Wärme und Strom in den Markt gebracht werden und die Abhängigkeit von Gas – und auch anderen fossilen Energieträgern – schneller reduziert werden. Für diesen Abwehrschirm stellen wir umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung.

Zudem werden wir eine Strompreisbremse einführen, um die Kosten für den Basisverbrauch zu deckeln. Zur Finanzierung der Strompreisbremse werden wir auch Zufallsgewinne von solchen Unternehmen abschöpfen, die von den hohen Energiepreisen aktuell besonders profitieren. Das ist für uns eine Gerechtigkeitsfrage. Am 30. September haben sich die EU-Staaten auf die Abschöpfung von Krisengewinnen der Energieunternehmen geeinigt.

Was die von Ihnen gestellte Frage nach den Entlastungen für Heizölverbraucherinnen und -verbraucher betrifft: Die von der Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz eingesetzte Expertenkommission hat am 10. Oktober ihren Zwischenbericht „Sicher durch den Winter“ vorgelegt, wie die gestiegenen Kosten für Gas und Wärme gesenkt werden können. Die Vorschläge der Expertenkommission sind die Grundlage für die nun notwendigen Beratungen in Regierung und Parlament, die wir schnellstmöglich beginnen wollen. Hier werden wir noch einmal zusätzliche Aspekte in den Blick nehmen,  und diskutieren können – auch mit Blick auf mögliche zusätzliche Entlastungen für diejenigen, die mit Heizöl, Kohle und Holz heizen. Für uns in der SPD-Bundestagsfraktion ist dabei ganz klar: Die Entlastungen müssen in Bezug auf alle fossilen Energieträger und Versorgungsformen gerecht ausfallen. Es gilt dabei eine brennstoffübergreifende Preisdeckelung zu prüfen und die geplante Regelung für Gas (12ct/kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, Energiesparbonus, etc.) auch für andere Energieträger wie Heizöl, Pellets und für Bevorratungskunden (u.a. Flüssiggas) zu übernehmen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist entscheidend, dass wir schnell für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Sicherheit bekommen und ihnen die Sorgen nehmen, die Energiekosten nicht mehr tragen zu können. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ich Ihnen aufgrund der noch bevorstehenden Beratungen innerhalb der Bundesregierung und im Parlament keine konkretere Antwort auf Ihre Frage geben. Ihr Anliegen habe ich aber auch an meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion weitergegeben.

Derzeit ist offen, wie sich Inflation, Krieg und Energieversorgung weiter entwickeln. Für mich ist klar: Bei einem Fortschreiten der Krise müssen wir nochmal nachlegen und dabei noch gezielter diejenigen mit wenig Einkommen unterstützen. Insgesamt steht unser Land aufgrund verschiedener Krisen vor enormen finanziellen Herausforderungen. Die erneute Aussetzung der Schuldenbremse ist für den Abwehrschirm nötig. Dies belastet jedoch nachfolgende Generationen zusätzlich. Wir sollten daher darüber nachdenken, auch Vermögende stärker heranzuziehen und höher zu besteuern. Dafür werde ich mich einsetzen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

 

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