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Wann wird die Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitraegen bei Auszahlungen von Direktlebensversicherungen abgeschafft?

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Frage von Hans Joachim N. •

Wann wird die Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitraegen bei Auszahlungen von Direktlebensversicherungen abgeschafft?

Sehr geehrte Frau Bas,
die Betriebsrenten sollen gestaerkt werden, dazu gehoeren auch Direktlebensversicherungen als dritte Säule der Rentenversicherung.
Bei Auszahlung der Direktlebensversicherung sind ueber 10Jahre SV-Beitraege zurueck zu zahlen. Unabhaengig davon, ob der Versicherungsnehmer während der Ansparphase bereits bis zu 100% der SV-Beiträge gezahlt hat. In den 10 Jahren des Rückzahlzeitraumes steigen die Sozialbeiträge durch steigende Beitragsprozente in derKV und PV noch weiter. D.h. in Zahlen ausgedrückt, 17-20% der Auszahlsumme werden zurück gezahlt. Hinzu kommt, dass während der Ansparphase, die Ansparsumme mit 20% pauschal besteuert wurde und keine Arbeitgeberzuschüsse gezahlt wurden. Wenn ich dagegen sehe, auf wieviel SV-Beiträge bei Minijobs und auch auf Steuerzahlungen (10J) verzichtet wird stelle ich fest, wie ungerecht dass System bei Betriebsrenten ist! Das gleiche gilt auch bei Steuererleichterungen für die Aktivrente und die neue Riesterente. M.f.G H. J. N.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Thema der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit. Daher kann ich diesen Bereich nicht unmittelbar beeinflussen. Grundsätzlich kann ich sagen: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg.

Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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