Was halten Sie von diesem Vorschlag?

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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Jobst T. •

Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Sehr geehrte Frau Bas,
was halten Sie von diesem Vorschlag?
Gesetzgebende Volksabstimmung“

Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.

Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.

Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.

In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.

Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.

Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
J. T.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Grundsätzlich stehe ich direktdemokratischen Instrumenten aufgeschlossen gegenüber. Allerdings sollten solche Verfahren klug ausgestaltet und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Ihr Vorschlag verpflichtender Volksabstimmungen würde die repräsentative Demokratie nicht ergänzen, sondern ersetzen. Die repräsentative Demokratie hat sich jedoch bewährt und weist viele Stärken auf: Die Abgeordneten beraten Gesetzentwürfe intensiv, verfügen über Fachkompetenz und handeln Kompromisse aus. Vor allem übernehmen sie gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern die Verantwortung für politische Entscheidungen.

Sie weisen selbst auf die verfassungsrechtliche Lage hin. Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen auf Bundesebene nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor. Eine Änderung des Grundgesetzes ist – aus guten Gründen – mit hohen Hürden verbunden.

Im Übrigen sehen auch Staaten mit einer starken direktdemokratischen Tradition wie die Schweiz Volksabstimmungen nur als – allerdings wichtigen – Ausnahmefall vor. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Es ist schon in praktischer Hinsicht schwierig, die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung mit jedem Gesetzesvorhaben zu befassen. Im vergangenen Jahr gingen insgesamt 187 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein, 115 davon wurden verabschiedet. Einige Gesetze waren außerdem besonders eilig, weil die Politik damit auf akuten Krise reagiert hat.

Allerdings bin auch ich dafür, Innovationen in unserem politischen System zu wagen. Insbesondere Bürgerräte können unsere parlamentarische Demokratie beleben. Diese demokratische Beteiligungsform lässt sich auch ohne Verfassungsänderung umsetzen und wird bereits in Irland, Frankreich und Österreich erfolgreich praktiziert. Im Deutschen Bundestag läuft aktuell der erste Bürgerrat in dieser Legislaturperiode mit dem Titel „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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