Warum benutzt die Agentur für Arbeit in irreführender Weiße die Begriffe Gutachten und gutachterliche Stellungsnahme in ihren Einladungen zum Medizinischen Dienst?
Da gibt es nämlich rechtlich enorme Unterschiede, denn ein Gutachten hält vor Gericht als Beweiß stand und eine Stellungsnahme eben nicht. An ein Gutachten sind daher qualifizierte Anforderungen gestellt und an eine Stellungsnahme nicht.
Auf der BA Website heißt es jedoch Gutachten und weiter unten sowie in Einladungsschreiben regelmäßig gutachterliche Stellungsnahme.
Im ersten Absatz heißt es dort Gutachten und ganz unten bei dem Schweigepflichtsabsatz, dann nur noch gutachterliche Stellungsnahme das erschließt sich leider nicht.
Richtige Gutachten dürfen nur von Externen und vertraglich unabhängigen Ärzten die auch noch die erforderliche Fachkenntnis zur Fragestellung besitzen angefertigt werden, das ist daher schlicht irreführend.
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst
https://www.psychologischesgutachten.com/unterschied-gutachten-stellungnahme/
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie sich auf die Angaben auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit beziehen, ist es mir als Bundestagsabgeordneten nicht möglich, Ihre Frage abschließend zu beantworten. Der passende Adressat ist die Bundesagentur für Arbeit selbst. Sie kann genau erläutern, wie die Formulierung auf ihrem Internetauftritt gemeint ist. Ich empfehle Ihnen daher, sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden. Die Möglichkeit hierzu haben Sie etwa über deren Kontaktformular unter https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de.
Gerne habe ich auch meine Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich Arbeit & Soziales gebeten, Ihren Hinweis an die Bundesagentur weiterzugeben. Bei weiteren Fragen zu diesem Themenbereich empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an die für Arbeit und Soziales zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Rosemann, zu wenden. Eine erste passende Ansprechpartnerin bzw. ein erster passender erster Ansprechpartner ist auch stets Ihre örtliche Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr örtlicher Bundestagsabgeordneter.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas