Wie sollen ihrer Meinung nach, pflegebedürftige Menschen mit und ohne Demenz und ihre Angehörigen, zukünftig im Zuge des neuen Pflegeneuordnungsgesetz klarkommen?
Sehr geehrte Frau Bas, wir sind ein gemeinnütziger Verein in der Gemeinde Neunkirchen. Seit 2009 betreuen und versorgen wir ca. 270 vorwiegend ältere Menschen in ihren eigenen vier Wänden und ermöglichen ihnen so, dass sie lange selbstbestimmt zuhause leben können. Wir beschäftigen 130 Mitarbeiter, die vermeiden, dass diese Menschen in völliger Isolation und Einsamkeit leben, die dafür sorgen, dass die vorhandenen Alltagskompetenzen stabilisiert werden und die Angehörigen entlastet werden. Finanziert wird unser Angebot durch den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Wir sind durch das Land NRW zugelassenes AzUiA seit 2009 und hegen die große Sorge, dass durch die Änderung beim Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege, die für die häusliche Versorgungssituation besonders wichtig sind, die Menschen unversorgt bleiben, vereinsamen und nur noch die stationäre Versorgung bleibt.
Bedenken Sie, es kann jeden in jedem Alter treffen!
Helfen sie uns!
M.f.G. B. G.
