Wo haben meine Frau und mein Baby ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?

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Bärbel Bas
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Frage von Michael M. •

Wo haben meine Frau und mein Baby ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Meine Frau wird in kürze ein Kind bekommen.

Am 1. Juni lag die Covid19 Inzidenz bei >1100 (https://vaccelerate.eu/mak-5-50/). Der Trend zeigt eine Verdopplung alle 2 Wochen.

Babys sind so vulnerabel wie über 70 jährige ungeimpfte.

In welcher Klinik haben wir ein Recht darauf vor Covid19 geschützt zu werden (Keine unerwünschten Besucher im Zimmer, getestetes Personal, Luftfilter)?

Alternativ: Wie soll sich unser Baby eigenverantwortlich schützen?

Warum verbreiten Sie, dass die Pandemie vorbei wäre? Die WHO hat diese nicht beendet und ihr allein obliegt das Recht die Pandemie zu beenden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie Ihre Frau und Ihr Kind bestmöglich schützen wollen. Aufgrund des Pandemieverlaufs sind die rechtlichen Regelungen für die Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes zum 7. April 2023 ausgelaufen. Es entfiel damit auch die Rechtsgrundlage für die Länder, abhängig von der pandemischen Lage eigene Coronavirus-Schutzmaßnahmen zu beschließen. Auch die Weltgesundheitsorganisation stuft COVID-19 seit Mai 2023 nicht mehr als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ein. 

Aber natürlich haben Sie Recht, dass das Virus weiterhin eine Gefahr für die Gesundheit bleibt, vor allem für vulnerable Gruppen. Kliniken haben daher weiterhin, abhängig vom Infektionsgeschehen, auch mit Blick auf andere Infektionskrankheiten, die Möglichkeit, Regelungen für die einzelne betreffende Klinik zu treffen. Ich empfehle Ihnen daher, mit Ihren Bedenken auch auf die Klinik vor Ort bzw. die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte zuzugehen. Diese können das Infektionsgeschehen und die damit verbundenen Risiken vor Ort am besten bewerten und gegebenenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen. 

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, sich auch an die für Gesundheit zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens, zu wenden.  

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de. Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen ist auch stets Ihre Bundestagsabgeordnete bzw. Ihr Bundestagsabgeordneter vor Ort. Diese bzw. diesen finden Sie über https://www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise.  

Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
 

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