Allerdings bin ich – entgegen einer weit verbreiteten Meinung – nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten und habe daher außerhalb der mir von der Geschäftsordnung des Bundestages verliehenen Kompetenzen keine Möglichkeit, auf das Verhalten der Abgeordneten einzuwirken.
Auch ich wäre offen dafür, dass Bundestagsabgeordnete künftig in die Rentenkasse einzahlen.
Der Bundestag hat am 14. Dezember 2023 beschlossen, den von Ihnen genannten Antrag an den Verteidigungsausschuss des Bundestages zu überweisen.
Zugleich muss klar sein: Demonstrantinnen und Demonstranten müssen sich an die geltenden Regeln und Gesetze halten. Die Inhalte, Forderungen und Auftreten von Demonstrantinnen und Demonstranten müssen immer im Einklang mit dem Grundgesetz und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen.
Ich empfange regelmäßig Amtskolleginnen und Amtskollegen aus aller Welt, weil interparlamentarische Kontakte im Sinne der Suche nach einem konstruktiven Dialog unverzichtbar sind.
Das von Ihnen angesprochene Symposium war keine Veranstaltung des Deutschen Bundestages.