Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird von den Bundesländern erarbeitet. Diese können die Hilfen so gegebenenfalls noch um eigene Hilfsprogramme ergänzen.
Die Bundesregierung hat ihre Haltung dazu in der Fragestunde vom 8. Februar 2023 (Frage 36) erläutert. Sie verweist darauf, dass sie – angesichts der Verbesserung der Lage in den Wohngebieten der Jesidinnen und Jesiden – im Nordirak nicht mehr von Gruppenverfolgung ausgeht, sondern seit Ende 2017 wieder dazu übergegangen ist, über Schutzgesuche im Einzelfall „anhand der aktuellen Situation in Irak und der vorhandenen Erkenntnissen zur individuellen Person“ zu entscheiden.
Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet.
Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.
Bei dieser Entscheidung, die immer eine Entscheidung im Einzelfall ist, müssen die Gesamtumstände berücksichtigt werden.
Der Deutsche Bundestag hat auf Antrag der Ampel-Fraktionen im Dezember eine Härtefallregelung für sogenannte nicht-leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas beschlossen. Dieser richtet sich an private Haushalte, die 2022 mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas geheizt haben. Wenn Sie selbst Öl einkaufen, ist es nicht entscheidend, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.