Frage an Bärbel Kofler bezüglich Recht

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Bärbel Kofler
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Frage von David S. •

Frage an Bärbel Kofler von David S. bezüglich Recht

Wie ist Ihre Position zu den jüngst beschlossenen Hatespeak-Gesetz?
Es wurde von diversen NGOs wie auch Interessenvertretungen aus Wirtschaft und digitalen SPD-nahen Thinktank D64 wegen handwerklicher Fehler kritisiert.

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Sehr geehrter Herr Steinkopff,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie sich auf den jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung beziehen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Anbieter von sozialen Netzwerken stärker in die Verantwortung genommen werden, um geltendes Recht besser und schneller umzusetzen.
Es ist gut, dass der Bundesjustizminister den Entwurf an zwei zentralen Stellen konkretisiert hat. So ist nun klargestellt, dass es keine verpflichtenden Uploadfilter und keine Vorkontrolle durch die Anbieter sozialer Netzwerke geben soll. Auch ist klar gestellt, dass es um das Beschwerdemanagement insgesamt und nicht um Sanktionen bei einmaligen Verstößen geht und dass zum Schutz der Meinungsfreiheit ein behutsames Vorgehen der Bußgeldbehörde selbstverständlich ist.
Im parlamentarischen Verfahren ist vor allem folgender Punkt nochmals sehr sorgfältig zu prüfen: Für mich ist ein Auskunftsanspruch bei strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsverletzungen mit zwingendem Richtervorbehalt notwendig. Der nun im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Auskunftsanspruch geht weit darüber hinaus. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen werden wir uns daher dafür einsetzen, dass der Auskunftsanspruch auf diese konkreten schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen gerichtet und von einem Richter angeordnet sein muss.
Klar ist aber auch, dass dieser Gesetzesvorschlag nur eine Maßnahme von vielen gegen die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren Fake News sein kann. Insbesondere die Justiz bleibt gefordert: Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür ist eine ausreichende personelle Ausstattung der Justiz erforderlich. Und schließlich ist die Zivilgesellschaft gefordert, nicht tatenlos zusehen, wenn Menschen bedroht oder verunglimpft werden. Hier ist jede und jeder gefragt, dagegen die Stimme zu erheben, die Inhalte an die Netzwerke zu melden und diese auch zur Anzeige zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bärbel Kofler, MdB

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