Frage an Bärbel Kofler bezüglich Gesundheit

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Bärbel Kofler
SPD
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Frage von Kerstin Melissa V. •

Frage an Bärbel Kofler von Kerstin Melissa V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Bärbel Kofler,

ich wohne in Bad Reichenhall und mache mir große Sorgen um die Hebammenversorgung in Deutschland. Sicher ist Ihnen bekannt, dass der GKV-Spitzenverband plant, die Voraussetzungen für die Vergütung von Beleghebammen zu ändern. Dies würde die angespannte Lage in der klinischen Geburtshilfe noch weiter verschärfen.
Denn kommen die neuen Vergütungsregeln, werden es sich sehr viele freiberuflich arbeitende Beleghebammen nicht mehr leisten können, ihre Dienste in Kliniken anzubieten. Sie fest anzustellen, ist auch keine Lösung – denn vielerorts war die Umwandlung ins Belegsystem die letzte Rettung, um einen Kreißsaal nicht schließen zu müssen. Wie dramatisch die Lage heute schon ist, können Sie auf der „Landkarte der Unterversorgung“ und der „Landkarte der Kreißsaalschließungen“ des Deutschen Hebammenverbandes sehen (www.unsere-hebammen.de).
Die geplanten neuen Regeln können also nur eines bedeuten: Viele Geburtsabteilungen werden einfach schließen. Die bundesweite Versorgung mit Hebammenhilfe wird dadurch noch weiter wegbrechen. Und wenn es noch weniger Kreißsäle gibt, wie soll es dann weitergehen? Müssen Frauen künftig viele Kilometer fahren, um einen Platz in der Klinik zu ergattern? Und müssen sie dann dort, weil andere Frauen vorher angekommen sind, die Geburtshilfe selbst bezahlen? Das können Sie nicht zulassen!
Die letzten Frauen haben hier offenbar das Nachsehen. Ich wünsche keiner werdenden Mutter, dass sie die wunderbare Zeit von Schwangerschaft und Geburt mit Angst darüber zubringen muss, wie, wo und mit wessen Hilfe sie ihr Kind bekommt. Das Beleghebammensystem darf nicht so stark eingeschränkt werden, wie es aktuell geplant ist. Wir brauchen unsere Hebammen!
Ich fordere Sie daher auf, sich für das Thema einzusetzen. Bitte teilen Sie mir mit, was Sie für die klinische Geburtshilfe tun werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Kerstin Vogel

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SPD

Sehr geehrte Frau Vogel,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch, in der Sie auf die Hebammenvergütung in Deutschland und eine mögliche Unterversorgung hinweisen.

Wie Sie auch schreiben, leisten Hebammen einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag bei der Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe und der Erhalt der Geburtshilfe durch freiberuflich tätige Hebammen sind daher von besonderer Bedeutung.

Wie Sie sicher wissen, wurde bereits in dieser Legislaturperiode mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) die Regelungen zur Hebammenvergütung weiterentwickelt und die gesetzlichen Grundlagen verbessert, um eine finanzielle Überforderung von Hebammen durch steigende Versicherungsprämien zu vermeiden.

Eine der wichtigsten ist sicherlich, dass gesetzlich klargestellt wurde, dass die Krankenkassen steigende Haftpflichtprämien bei der Vergütung von Hebammen berücksichtigen müssen. Des Weiteren wurden für Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, zum 01.07.2014 zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um einer finanziellen Überlastung durch die Erhöhung der Haftpflichtprämie vorzubeugen. Die zum 1. Juli 2014 erfolgten Prämiensteigerungen für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen mit Geburtshilfe wurden mit insgesamt 2,6 Mio. Euro ausgeglichen. Des Weiteren erhalten Hebammen, die Leistungen der Geburtshilfe erbringen und die notwendigen Qualitätsanforderungen erfüllen, seit dem 01.07.2015 auf Antrag einen Sicherstellungszuschlag. Damit wird ein weiterer Beitrag zur Entlastung der Hebammen bei der Finanzierung gestiegener Haftpflichtprämien geleistet und somit der Erhalt einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe gefördert. Darüber hinaus wurde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz zum 01.01.2016 geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen künftig darauf verzichten müssen, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Diese Regressforderungen waren in der Vergangenheit eine Ursache für den Anstieg der Haftpflichtprämien. Der Regressverzicht soll einen weiteren Anstieg bremsen und Hebammen finanziell entlasten. Zusätzlich erhalten Versicherungsunternehmen den Anreiz, wieder mehr Berufshaftpflichtversicherungen für Hebammen anzubieten.

Wichtig für die Berufsausübung der Hebammen ist zudem, dass der Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Hebammenverbands (DHV) weiter angeboten werden kann. Ende 2015 wurde zwischen dem auch bislang im Markt befindlichen Versicherungskonsortium und dem DHV eine Verlängerung des bestehenden Gruppenvertrages bis Mitte 2018 unterzeichnet. Damit ist erstmals wieder eine mehrjährige Absicherung der freiberuflichen Hebammen gewährleistet. Gespräche zwischen den Hebammen und dem Versicherungskonsortium über eine Anschlussregelung nach 2018 laufen bereits.

Wir haben uns in dieser Wahlperiode aber nicht nur für die finanzielle Entlastung der Hebammen eingesetzt. Mit dem Präventionsgesetz haben Familien die Möglichkeit erhalten, die Leistungen der Hebammenhilfe im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung zukünftig 12 Wochen statt wie bisher nur 8 Wochen nach der Geburt in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Verlängerung aufgrund ärztlicher Anordnung. Davon profitieren Mütter und Väter, weil sie die wertvolle Unterstützung durch Hebammen nach der Geburt zeitlich flexibler gestalten können. Zugleich unterstreicht die Regelung die wichtige Arbeit der Hebammen.

Derzeit laufen die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Hebammenverbänden um die Vergütung der Beleghebammen. Die Vergütung von Hebammenleistungen wird von den Vertragspartnern ausgehandelt. Der Gesetzgeber ist nicht an diesen Verhandlungen beteiligt. Da in den bisherigen Verhandlungsrunden keine Verständigung erzielt werden konnte, ist die Schiedsstelle angerufen worden. Mit einem Schiedsspruch ist im Mai zu rechnen. Sollte eine Vertragspartei diesen nicht anerkennen, kann der Konflikt auch durch ein Gericht geklärt werden. Dies ist kein ungewöhnliches Verfahren, sondern wird auch in zahlreichen anderen Versorgungsbereichen so praktiziert. Der Gesetzgeber hat die Verhandlungen über die Vergütungshöhe in die Hände der Selbstverwaltungspartner gegeben und gleichzeitig gesetzliche Regelungen getroffen, wie Konflikte mit Hilfe von Schiedssprüchen und Gerichten gelöst werden können. Wir sind deshalb der Auffassung, dass es dem Gesetzgeber gut zu Gesicht steht, zu den laufenden Verhandlungen und Schieds- und Gerichtsverfahren keine Stellungnahme abzugeben.

Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass auf den Erhalt der Qualität und deren Bedeutung in der Praxis vor Ort geachtet wird. Wir werden die Entwicklung unter Wahrung der Grundsätze der gemeinsamen Selbstverwaltung sorgsam beobachten.

Ich bedanke mich an dieser Stelle erneut für Ihre Nachricht und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Dr. Bärbel Kofler

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