Frage an Bärbel Kofler bezüglich Innere Sicherheit

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Bärbel Kofler
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Frage von Horst G. •

Frage an Bärbel Kofler von Horst G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Dr. Kofler,

der nahe Osten kann wohl ohne Übertreibung als Krisenregion angesehen werden.

Dem Online-Portal "tagesschau.de" ist diesbezüglich zu entnehmen, dass der Export von zwei hochmodernen U-Booten der "Dolphin"-Klasse (schwer ortbar mit Brennstoffzellen-Antrieb) an Israel i.H.v. einer Milliarde EURO durch die damalige rot-grüne Bundesregierung genehmigt wurde.

Zitat: "Bis zu 330 Millionen Euro davon trägt der deutsche Steuerzahler. Den Rest soll Israel aufbringen – zum Beispiel durch Lieferungen an die Bundeswehr."

Dazu ein paar Fragen:

- Warum wird die Lieferung von Rüstungsgütern in Kriegsregionen genehmigt?
- Warum muss sich der deutsche Steuerzahler daran beteiligen?
- Warum wurde der deutsche Steuerzahler darüber nicht umfassend informiert?
- "Den Rest soll(?!?) Israel aufbringen" - Wurde dies schon beglichen und ggf. in welcher Form?

Vielen Dank für eine Antwort
Horst Gruber

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Sehr geehrter Herr Gruber,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Rüstungsverkäufe, auf die ich gerne eingehen möchte. Lassen Sie mich zunächst kurz die Ausgangslage schildern: Die Regierung des Staates Israel beabsichtigt, ihre bestehende U-Bootflotte durch den Erwerb von zwei neuen U-Booten zu erweitern, nachdem bereits in den 1990er Jahren drei U-Boote aus Deutschland geliefert wurden. Die zur gleichen Familie gehörenden neuen U-Boote mit neuartigem konventionellem Antrieb sind in ihrer Technologie weltweit führend.

Die U-Boote sollen zur Existenzsicherung und zum Schutz des Staats Israel beitragen. Leider belegen jüngste politische Ereignisse, dass dessen Existenzberechtigung wieder in Frage gestellt wurde und keine Selbstverständlichkeit ist. Vor diesem Hintergrund und wegen der besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel beabsichtigt die Bundesregierung, den Staat Israel bei der Beschaffung von zwei weiteren U-Booten in Deutschland finanziell durch Übernahme eines Drittels der Baukosten bis zu einem Höchstbetrag von 333 Mio. Euro zu unterstützen.

Rüstungsexporte nach Israel erfolgten immer restriktiv und unter Berücksichtigung der Gefährdung des Landes. Als Saddam Hussein 1991 Israel mit Scud-Raketen angriff, erhielt das Land zur Selbstverteidigung Patriot-Abwehrraketen. Als die israelische Regierung vor Jahren um eine Lieferung von Fuchs-Mannschaftstransportpanzern bat, lehnte die Bundesregierung ab, weil sie befürchtete, dass diese in den besetzten Gebieten eingesetzt werden könnten. Es gibt Lieferungen und Nichtlieferungen aus jeweils guten Gründen. Grundlage jeder Entscheidung bilden die strengen deutschen Rüstungsexportrichtlinien, die 1999 beschlossen wurden.

Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass diese Entscheidung nicht in der Zuständigkeit des Bundestags liegt. Die Bundeskanzlerin sitzt dem Bundessicherheitsrat vor, der über wichtige Rüstungsexporte entscheidet. Der Deutsche Bundestag hat kein Mitentscheidungsrecht, er wird noch nicht einmal vorher konsultiert oder nachträglich offiziell informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler

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