Frage an Bärbel Kofler bezüglich Innere Sicherheit

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Bärbel Kofler
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Frage von Thomas K. •

Frage an Bärbel Kofler von Thomas K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Kofler,

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß,

Thomas Kotzinger

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Sehr geehrter Herr Kotzinger,

vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik. Bislang gibt es lediglich einen Gesetzesentwurf, der vom Bundeskabinett behandelt wurde, sich aber noch nicht im Parlamentarischen Prozess befindet. Das heißt, dass wir uns im Bundestag noch eingehend mit dem vom Bundesinnenminister vorgelegten Gesetzesentwurf befassen werden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dabei sehr genau hinschauen, ob tatsächlich alle bislang vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich notwendig sind.

Persönlich habe ich da erhebliche Zweifel, und durchaus Verständnis für Ihre Bedenken. Peter Struck hat einmal gesagt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde. Ich bin zuversichtlich, dass dies auch hier der Fall sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler

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