Mein Heiznachtstrom ist vom Versorger auf 38 Cent angehoben worden, dass ist für Heizstrom, eine Verdoppelung? und kaum zu finanzieren. wird es da noch eine Korrektur geben?

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Frage von Hermine H. •

Mein Heiznachtstrom ist vom Versorger auf 38 Cent angehoben worden, dass ist für Heizstrom, eine Verdoppelung? und kaum zu finanzieren. wird es da noch eine Korrektur geben?

Ich habe eine kl. Rente, arbeite noch und trotzdem ist damit bald nur noch Wohnung und Heizung finanzierbar. Ich bin sprachlos und habe Angst mein Leben nicht mehr finanzieren zu können.

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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Aus vielen Gesprächen in meinem Wahlkreis in Bayern sind mir die Schwierigkeiten für Haushalte mit reinen Stromheizungen bekannt. Private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen werden zum 1. März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) durch die Strompreisbremse entlastet. Bei einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr ist der Strompreis auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde gedeckelt und dieser Preis gilt für 80 % des prognostizierten Verbrauchs. Darüber hinaus gilt der Vertragspreis.

Bei Haushalten mit zeitvariablen Tarifen – u. a. Haushalten mit Nachtspeicherheizungen – wird ein monatlicher Durchschnittspreis verwendet, um den Entlastungsbetrag der Bremse zu berechnen und so zu berücksichtigen, dass der nachts bezogene Strom günstiger ist als der Strom, der tagsüber bezogen wird. In Ihrem Fall könnte bei einem Tagesstrompreis von über 40 Cent eine Entlastung erfolgen. Nichtsdestotrotz ist mir bewusst, dass die aktuellen Strompreise für viele Menschen eine große Belastung sind.

Für Menschen mit kleiner Rente gibt es weitere Entlastungen: Neben der Energiepreispauschale von 300 Euro, die im Dezember ausgezahlt wurde, gibt es die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Mit dem neuen Wohngeld ab 2023 steigt die Leistung um durchschnittlich rund 180 auf 370 Euro pro Monat. Zudem sollen davon statt 600.000 künftig fast zwei Millionen Haushalte profitieren. Ob Sie anspruchsberechtigt sind können Sie mit dem aktuellen Wohngeld-Rechner berechnen, den Sie unter folgendem Link finden: 

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Grundsätzlich gilt, dass es weiterhin wichtig bleibt Energie einzusparen. Deswegen enthalten die Preisbremsen richtigerweise einen Anreiz Energie zu sparen. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft die Stromrechnung zu senken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bärbel Kofler

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