Mittlerweile hat jeder ein Impfangebot erhalten. Unter welchen Bedingungen können Ihrer Meinung nach die staatlichen Corona-Maßnahmen aufgehoben werden?

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Frage von Patrick F. •

Mittlerweile hat jeder ein Impfangebot erhalten. Unter welchen Bedingungen können Ihrer Meinung nach die staatlichen Corona-Maßnahmen aufgehoben werden?

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Sehr geehrter Herr. F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch. Sie fragen unter welchen Bedingungen die staatlichen Corona-Maßnahmen aufgehoben werden können.

Zunächst möchte ich kurz auf das neue Infektionsschutzgesetz eingehen, das am 20.09.2021 in Kraft getreten ist: Statt der Inzidenz, also der Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/innen innerhalb von sieben Tagen, wird nun die Zahl der Corona-Patient/innen in den regionalen Kliniken (Hospitalisierung) wichtigste Kennziffer für mögliche Beschränkungen sein (ebenfalls ermittelt auf sieben Tage). Das Robert-Koch-Institut ermittelt sie bereits seit geraumer Zeit tageweise.

Lange wurden Beschränkungen bundesweit abgestimmt. Nun sollen die Länder weitgehend vor Ort festlegen, ab wann welche Einschränkungen greifen. „Wesentlicher Maßstab“ soll dabei die Hospitalisierungsquote sein. Auch die Inzidenz, die Zahl der Geimpften und die Anzahl verfügbarer Intensivbetten soll herangezogen werden.

Ein Lockdown, wie im Frühjahr oder im Winter des vergangenen Jahres ist aufgrund der Impfquote nicht mehr zu erwarten. Die Beibehaltung der 3G-Regelung, sowie der Maskenpflicht wird sicher über den Herbst und Winter weitergeführt werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass sobald die Herdenimmunität erreicht ist, einschränkende Maßnahmen nicht mehr nötig sind.

Mit den besten Grüßen

Dr. Bärbel Kofler

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