(...) Dennoch halte ich eine Aufklärung über das, was in Geestacht geschah und wie mit den Folgen umgegangen wird u.a. aus gesundheitlicher Sicht für wichtig und notwendig. (...)
(...) Ich setze mich für ein Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ein, das Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirklich vor den Gefahren des Passiv-Rauchens schützt. Es bleibt jedem Menschen selbst überlassen, ob sie oder er trotz aller Warnhinweise und den bekannten Folgen des Tabakkonsums zur Zigarette greift oder nicht. (...)
(...) Der Erlass vom 16. Dezember 2011 basierte darauf, dass es sich bei den nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten nach Auffassung des Gesundheitsministeriums um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in seiner einstweiligen Anordnung derartige Liquids nun nicht als Arzneimittel qualifiziert. (...)
(...) Ich halte mich an Beschlüsse, die mir auferlegt sind. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat mir in seinem Beschluss zur E-Zigarette nicht untersagt, vor den möglichen gesundheitlichen Folgen des Dampfens einer E-Zigarette zu warnen. Da die Pressemitteilung des OVG in dieser Hinsicht leider den Anlass zur Fehlinterpretation bietet, hat ein Sprecher des OVG gleich am Montag in einer Erklärung gegenüber der Nachrichtenagentur dpa klargestellt, dass ich selbstverständlich weiterhin vor den möglichen Gesundheitsgefahren warnen darf. (...)
(...) gerne antworte ich auf Ihre Frage: Mir geht es gut. Meine Stellungnahme zum Urteil können Sie folgendem Link auf der Homepage meines Ministeriums entnehmen: http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2012/pm20120423b/index.php (...)
(...) gerne antworte ich auf Ihre Fragen. Ich habe zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts bereits Stellung genommen, sowohl gegenüber der Presse also auch auf der Homepage meines Ministeriums. (...)