(...) Vielleicht sollte ich ergänzen, dass es mir nicht um ein grundsätzliches Verbot von Liquids geht sondern darum, dass derzeit ihre Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz beantragt werden muss. (...)
(...) Was den Bühnenrauch betrifft, bitte ich Sie, Ihre Frage an das zuständige Ministerium für Verbraucherschutz zu stellen. Ich habe Ihr Anliegen dorthin weitergeleitet, weil unser Ministerium für diesen Bereich nicht zuständig ist. (...)
(...) Das Verwaltungsgericht stellt eindeutig fest, dass die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes vertretbar sei. (...)
(...) Viele Gesundheitsexpertinnen und -experten waren aus unterschiedlichen Gründen vor dem Konsum von E-Zigaretten, wie die folgende Auflistung zeigt: (...)
(...) Ich halte mich an gesetzliche Bestimmungen, die sagen, dass nikotinhaltige Produkte unter das Arzneimittelgesetz fallen, dementsprechend zugelassen werden müssen und dann durch Apotheken zu vertreiben sind und ich verweise auf Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Techniker Kasse und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). (...)
(...) Was Dampfen überhaupt betrifft (Ihr Bezug zu Genussmittel), ob mit oder ohne Nikotin, so habe ich Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich gewarnt, weil es keine Langzeituntersuchungen gibt, wie sich z.B. regelmäßiges Inhalieren von Propylenglykol auf die Gesundheit auswirkt. Diesbezüglich verweise ich noch einmal auf die Veröffentlichung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). (...)