(...) Tabakgenuss hat nachweislich erhebliche negative Wirkungen auf die Gesundheit. Aber derzeit sind Liquids ungeprüft auf dem Markt. Es ist oft unbekannt, welche Stoffe sie in welchen Mengen enthalten. (...)
(...) Zu Frage 1: Ich habe Liquids nicht diffamiert, sondern darauf hingewiesen, dass Liquids wie NikotLiquidster und Nikotinkaugummis unter das Arzneimittelgesetz (Bundesgesetz) fallen. Ihre Zulassung muss, wie z.B. bei Nikotinpflastern beantragt werden. (...)
(...) Tabak ist von diesen Bestimmungen im Arzneimittelgesetz ausgenommen, obwohl er ebenfalls Nikotin enthält. Wenn der Gesetzgeber für dieses Gesetz, das ist in diesem Fall der Bundestag, für Liquids die gleiche Ausnahmeregelung wie für Tabak verfügen würde, könnten sie auch wie Tabak vertrieben werden. (...)
(...) Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass Tabak gravierende und negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Daher auch unsere Initiative für ein wirksames Nichtraucherschutzgesetz. Ich stelle aber auch fest, dass Liquids noch nicht ausreichend zumindest hier in Deutschland auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen geprüft wurden. (...)
(...) Durch eine Meldepflicht bei Borrelioseerkrankung ist nicht den Erkrankten geholfen, noch dient es dem Schutz der Bevölkerung, denn es besteht ja keine Ansteckungsgefahr von Mensch zu Mensch. Allerdings würden durch solch eine Maßnahme erhebliche Mittel gebunden, die unseres Erachtens besser in Aufklärung und Schulung der Bevölkerung und im Speziellen des medizinischen Fachpersonals gesteckt werden müssen, um eine Früherkennung der Infektion und die sachkundige und unverzügliche Behandlung zu sichern und damit schwerwiegende Folgeerkrankung zu minimieren. (...)