Sehr geehrter Herr Königs,
bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Nichtraucherschutzgesetzentwurf NRW an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes. Wir werden Ihre Fragen gerne ausführlich beantworten.
Sehr geehrter Herr Königs,
bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Nichtraucherschutzgesetzentwurf NRW an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes. Wir werden Ihre Fragen gerne ausführlich beantworten.
Sehr geehrte Frau Hanninger,
bitte wenden Sie sich mit Fragen zum Nichtraucherschutzgesetzentwurf NRW an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW. Wir werden Ihre Fragen dann gerne beantworten.
Sehr geehrter Herr Luckaßen,
bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Nichtraucherschutzgesetzentwurf direkt an das Ministerium für Gesundheit, Pflege, Emanzipation und Alter. Gerne werden wir Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantworten.
(...) Dennoch halte ich eine Aufklärung über das, was in Geestacht geschah und wie mit den Folgen umgegangen wird u.a. aus gesundheitlicher Sicht für wichtig und notwendig. (...)
(...) Ich setze mich für ein Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ein, das Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirklich vor den Gefahren des Passiv-Rauchens schützt. Es bleibt jedem Menschen selbst überlassen, ob sie oder er trotz aller Warnhinweise und den bekannten Folgen des Tabakkonsums zur Zigarette greift oder nicht. (...)
(...) Der Erlass vom 16. Dezember 2011 basierte darauf, dass es sich bei den nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten nach Auffassung des Gesundheitsministeriums um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in seiner einstweiligen Anordnung derartige Liquids nun nicht als Arzneimittel qualifiziert. (...)