Frage an Beate Walter-Rosenheimer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Beate Walter-Rosenheimer von Wolfgang H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Frau Abgeordnete

vielen Dank für Ihre Antwort ( http://www.abgeordnetenwatch.de/beate_walter_rosenheimer-575-47232--f344401.html#q344401 ). Ich hätte dazu ein paar Nachfragen.

1. Halten Sie es nicht für problematisch, dass Sie - trotz amtlicher Genehmigung Ihres Vorgesetzten - während der DIenstzeiten nicht an Ihrem Arbeitsplatz sind, sondern auf Steuerzahlerkosten an einer Kundgebung teilnehmen? welche Art von Unterstützung konnten Sie leisten?

2. Sie haben Ihre Rolle als Vertreterin des Bundes angesprochen. Als solche verstossen Sie gegen Ihre Pflichten, wenn Sie gegen dessen Interessen agieren. Wie vereinbart es sich mit Ihrer Pflicht zum Schutz des Bundes und seines Vermögens, wenn Sie an einer Protestveranstaltung teilnehmen, die das Vermögen des Bundes durch Beschränkung vorhandenen Baurechts schädigen will?

3. Abgeordnete kontrollieren die Regierung. Bei dem Bürgerentscheid ging es um Eigentum das Stimmrecht der Landeshauptstadt München. Welche Kontrollmöglichkeiten haben SIe hier in Bezug auf den Bund - Ihr Arbeitgeber?

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heidecker,

Zu dieser Angelegenheit haben wir offensichtlich unterschiedliche Ansichten, so dass ich weitere Nachfragen nicht für zielführend halte. Wir drehen uns hier im Kreise.

Zu 1. Nein, ich halte es angesichts der Dringlichkeit der Alternativveranstaltung nicht für problematisch. Selbstverständlich habe ich mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber der Einsatz vor Ort als Vertreterin der Bundespolitik war sehr wichtig.

Zu 2. Über eine „Schädigung“ des Vermögens lässt sich gerade im Hinblick auf die 3. Startbahn trefflich diskutieren – seien wir aber realistisch: Auch hier liegen unsere Meinungen offensichtlich zu weit auseinander. Die dritte Startbahn soll 1,25 Milliarden Euro kosten – die üblichen Kostenexplosionen bei öffentlichen Bauvorhaben nicht eingerechnet. Die Flughafen München GmbH sitzt schon jetzt auf 2,7 Milliarden Schulden. Natürlich ganz davon abgesehen, dass der Flughafen München derzeit mehr Kapazitäten bietet, als ausgeschöpft werden. 2011 verzeichnete der Flughafen 409.956 Starts und Landungen, es besteht die Kapazität für 500.000. Im ersten Quartal 2012 sank die Zahl der Flugbewegungen im Vergleich zu 2011 um 2,0 Prozent. Es bleibt also genügend Luft nach oben – falls der Bedarf überhaupt wächst.

Zu 3. Wie Sie wissen, bestand durchaus begründete Hoffnung dafür, dass der Bürgerentscheid das Projekt insgesamt stoppen könnte und somit auch direkte Auswirkungen auf den Bund hat.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Walter-Rosenheimer

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