Frage an Beatrix Philipp bezüglich Innere Sicherheit

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Beatrix Philipp
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Frage von Angelo B. •

Frage an Beatrix Philipp von Angelo B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Philipp,

es geht mir um das neue Waffenrecht und dem Verbot vom Paintball.
Das scharfe Waffen besser kontrolliert werden sollen, dem stimme ich voll und ganz zu.

Allerdings bin ich auch seit einigen Jahren begeisteter Paintballspieler und finde ein Verbot nicht gerechtfertigt, um zukünftige Amokläufe zuverhindern ist dies Verbot nicht geeignet.
Der Sport darf in Deutschland nämlich nur unter stregen Auflagen gespielt werden.

Z.B. Man muß 18 jahre alt sein.
Die Felder müssen strenge Auflagen erfüllen um betrieben zuwerden.
Eine persönliche Schutzkleidung ist Pflicht, ebenso wie in anderen Sportarten.

Ein Verbot erschließt sich mir nicht, da Jugendliche den Sport nicht ausüben dürfen und Leute die sich dafür nicht interessieren durch die Bauaflagen nicht belästigt werden.

Ferner schockieren mich die Aussagen mancher Politiker, die Freunde, Bekannte, mich und alle die ebenfals diesen Sport ausüben, als potenziele Amokläufer und nicht normale Menschen bezeichnen.

Ich würde gerne wissen, wie Sie über dieses Thema denken und würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelo Brau

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brau,

mit Interesse habe ich Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 08.05.2009 zur derzeitig in der politischen Diskussion befindlichen Verschärfung des Waffenrechts und insbesondere des Verbots von Paintball gelesen.

Die Ansätze der Diskussion und des nach den Amokläufen von Erfurt im Jahre 2002 und zuletzt in Winnenden empfundenen Handlungsbedarfs sind durchaus unterschiedlich und aufgrund der Unterschiedlichkeit der Blickwinkel meiner Meinung nach auch allesamt ernst zu nehmen.

Einigkeit besteht sicherlich dahingehend, dass das Risiko solch erschütternder und für uns alle in der Tragweite nachhaltiger Vorfälle, unabhängig von der derzeitigen konkreten Gesetzeslage und von weiteren Verschärfungen im Bereich des Waffenrechts, niemals ganz ausgeschlossen werden kann.

Bereits der Amoklauf in Erfurt vor sieben Jahren hat zu einer erheblichen Verschärfung des Waffenrechts geführt. So dürfen Sportschützen erst ab 21 Jahren Gewehre oder Pistolen besitzen; für Jäger wurde die Altersgrenze für den Besitz von Schusswaffen von 16 auf 18 Jahre angehoben. Bei Personen unter 25 Jahren wird nunmehr zudem ein Eignungstest in Form eines medizinisch-psychologischen Zeugnisses zur Voraussetzung für den Waffenbesitz gemacht.
Mit diesen Maßnahmen versuchte man, den Missbrauch von Waffen dauerhaft zu verhindern. Die o.g. Ereignisse zeigen jedoch, dass sich Missbrauch niemals ganz verhindern lässt; kriminelle Energie und psychisch bedingte gewaltüberschießende Handlungen einzelner Personen oder Personengruppen werden wir auch von staatlicher Seite niemals zu hundert Prozent verhindern können, so schlimm dies für die Hinterbliebenen der Opfer auch klingen mag.

An dieser Stelle möchte ich auch hinsichtlich der Diskussion um das Paintball-Verbot ansetzen:
Ich schicke voraus, dass ich den sportlichen bzw, unterhaltsamen Charakter dieser Art des „Spiels“ nicht zu erkennen vermag und mich auch hinsichtlich der bei diesem Spiel von Seiten der Paintball-Spieler vorgetragenen verneinten Gewaltanteile nicht anschließen kann. Das mag aber daran liegen, dass ich bisher nur auf indirektem Weg über diese „Spiele“ informiert wurde.
Inwieweit diese Art der Spiele unsere Gesellschaft langfristig „beeinträchtigen“ und die Spieler sich durch die Übung mit waffenähnlichen Gegenständen in einer fingierten, einem der Wirklichkeit durchaus sehr ähnlichen Szenario (durch entsprechende Kleidung und Schaffung eines „realen“ Kampfschauplatzes) , im Umgang mit echten Waffen schulen und sich damit im Ergebnis auf reale gewalttätige Auseinandersetzungen vorbereiten, ist derzeit wissenschaftlich nicht ausreichend untersucht worden.
Eine solche Untersuchung sollte allerdings primäres Ziel bei der Auseinandersetzung mit diesem Thema sein, bevor wir uns auf parlamentarischer Ebene mit Verboten, welcher Art auch immer, beschäftigen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass eine Regulierung von Seiten des Staates in Form der gesetzlichen Generalisierung von Einzelfällen nicht die Lösung sein kann, wenn gesetzliche Tatbestände/Verbote in der Realität und nicht zuletzt aufgrund bestehender Vollzugsdefizite wieder einmal auseinanderfallen und die schrecklichen Folgen einer Tat wie in Winnenden die Bürger und Bürgerinnen zutiefst schockieren.

Es gilt zu differenzieren, denn eine pauschale Gleichstellung von Paintballspielern mit den Amokläufern oder sonstigen Gewalttätern ist völlig ausgeschlossen.

In jedem der zurückliegenden Amokläufe gilt aber, dass die jeweiligen Täterprofile bzw. deren Analyse sein sollten. Vorweg ist eine sorgfältige „Anamnese“ durchzuführen und bei der Bekämpfung derartiger Ausfälle zu berücksichtigen. Zu fragen ist, ob die Ursachen in der Summe aus Erziehung, Elternhaus oder pädagogischen Defiziten im Umfeld der Täter (z.B. im schulischen oder beruflichen Umfeld) liegen oder ob es sich um psychisch krankhafte Verhaltensweisen handelt. Jede Ursache erfordert Konsequenzen; erst nach eingehender und sorgfältiger Analyse kann es dann evtl. möglich sein, gesetzliche oder gesellschaftspolitische Konsequenzen zu ziehen.

Ich werde mich in meiner Fraktion dafür einsetzen, den Geschehnissen in Winnenden nicht mit einer übersteigerten Reaktion im Waffenrecht und einem pauschalen Verbot jeglicher Art von „Spielen“ wie Paintball, Laserdome etc. zu begegnen, denn ich sehe in den diskutierten Maßnahmen und Verboten keinen wirklichen Fortschritt in Bezug auf das Verhindern weiteren Missbrauchs.

Beim jetzigen Stand der Dinge halte ich eine Stärkung der Aufsichtspflichten im Waffenrecht, z.B. in Form der derzeit diskutierten „Nachschau“ für denkbar; alles weitere jedoch für unangemessene Reaktionen, die zwar „populistisch“ und vielleicht „attraktiv“ sind, aber keine wirklichen Hilfen darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Beatrix Philipp MdB