Warum unterstützen Sie den wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe?

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Benjamin Strasser
FDP
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Frage von Jonas T. •

Warum unterstützen Sie den wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe?

2020 urteilte das BVerfG, dass jede/-r Bürger/-in ein Recht auf freiwillige Selbsttötung mit Hilfe Dritter hat.
Leider unterstützen Sie einen Entwurf, der dieses Urteil ignoriert.
Sie können es nicht ändern: Bürger/-innen machen von ihrem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch. Kriminalisierung treibt sie dabei zum Schwarzmarkt und unregulierten gefährlichen Suizidmethoden, die den Schmerz, den Sterbewillige vor und während der Selbsttötung erfahren, erhöhen, sowie das Risiko des Fehlversuchs mit folgendem Leben mit Behinderung steigern. Kranke Menschen werden schon vor der Wartezeit eines unerträglich schmerzhaften natürlichen Todes sterben, weil sie nicht rechtzeitig Zugriff zu schmerzfreien Medikamenten haben. Und nur Wohlhabende werden sich einen würdevollen Tod leisten können, da die Kosten einer Freitodbegleitung in der Schweiz ca. 10000€ betragen.
Ich frage Sie deshalb: wieso unterstützen Sie diesen antiliberalen Gesetzesentwurfs, der weltanschaulich ins letzte Jahrtausend gehört?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bei dem Gesetzentwurf und dem dazugehörenden Antrag handelt es sich nicht um eine Initiative der FDP-Fraktion, sondern um einen fraktionsübergreifenden Antrag mehrerer Mitglieder des Deutschen Bundestags.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag mit seinem Urteil aus dem Februar 2020 eine herausfordernde Aufgabe gestellt. Nämlich: Dem höchst individuellen Prozess des Sterbens abstrakt-generellen Regeln zu unterwerfen.

Zum ersten Mal hat nun eine Gruppe von Abgeordneten aller demokratischer Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids vorgelegt. Dabei ist uns wichtig, die Selbstbestimmung aller Menschen in allen Lebenslagen sicherzustellen.

Wir sind der Auffassung, dass es in erster Linie die Aufgabe des Gesetzgebers ist, insbesondere vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder schwersten Erkrankungen vor unzulässigem Druck Dritter auf die Entscheidung über das eigene Leben zu schützen. Leitlinie ist für uns der frei gebildete Wille und der Wert des Lebens eines jeden einzelnen Menschen.

Das Bundesverfassungsgericht selbst legt in seinem Urteil dar, dass von einer Normalisierung des assistierten Suizids und dem Angebot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe eine Gefahr für die Selbstbestimmung des Einzelnen über sein Sterben ausgeht. Das Gericht hat deshalb explizit eine Neuregelung im Strafrecht ermöglicht. Von dieser Möglichkeit machen wir Gebrauch.

Mir ist wichtig zu unterstreichen: Wir kriminalisieren mit unserem Gesetzesentwurf nicht Menschen mit einem Sterbewunsch! Wir sanktionieren über das Strafrecht Sterbehilfevereine, die sich nicht an den vorgegebenen Beratungsprozess halten und dadurch in unzulässiger Weise Einfluss auf Menschen mit einem Sterbewunsch nehmen.

Ein zweiter Gedanke: Selbstbestimmtes Sterben ist ohne eine wirksame Suizidprävention nicht denkbar.

Menschen mit einem Sterbewunsch sind oftmals in einer für sie ausweglos erscheinenden Situation. Die für sie als unerträglich empfundene Lebenssituation soll beendet werden. Wer in einer solchen Situation nur den assistierten Suizid als einziges und schnellstes Mittel zur Verfügung hat, der handelt nicht autonom, sondern aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit.

Deshalb stellen wir als Abgeordnetengruppe sehr bewusst unserem Gesetzesentwurf einen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention zur Seite. Die betroffenen Menschen brauchen individuelle auf ihre Lebenssituation angepasste, niederschwellige Angebote wie die Palliativmedizin, die Schuldner- oder Suchberatung sowie andere Therapien oder Hilfen im Alltag, um frei und selbstbestimmt zu einer gut abgewogenen Entscheidung zu kommen.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf und dem Antrag deutlich machen, dass wir die betroffenen Menschen bei dieser Entscheidung nicht allein lassen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier <https://benjamin-strasser.de/files/Bilder%20und%20Dateien/Dateien%20Aktuelles/220127%20-%20Gesetzentwurf%20Suizidhilfe%20final.pdf>  sowie den Antrag hier <https://benjamin-strasser.de/files/Bilder%20und%20Dateien/Dateien%20Aktuelles/220127%20-%20Antrag%20Suizidpr%C3%A4vention%20final.pdf> .

Mit freundlichen Grüßen

 

Benjamin Strasser MdB

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