Frage an Bernd Baumann bezüglich Recht

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Frage von Artur F. •

Frage an Bernd Baumann von Artur F. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Baumann,

als engagierter Verfechter für Wildtiere in unserer Stadt bitte ich Sie als Hamburgischen Vertreter im Bundestag um das Darlegen Ihrer Position angesichts der inzwischen deutlichen Mehrheit gegen allgemein verkäufliches Feuerwerk und wie Sie zu einer möglichen Änderung der zugrunde liegenden ersten Sprengstoffverordnung stehen.

Zum Nachschlagen die beiden betreffenden Auszüge (§§ 22, 23 ) der 1. SprengV:
§ 22 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. [...]
§ 23 (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dazu habe ich drei konkrete Fragen an Sie:

Wie stehen Sie zum aktuell dreitägigen Überlassungsfenster im Paragrafen 22?

Wie verhalten Sie sich zur derzeitigen Ausnahme, die in Paragraf 23, Absatz 2 geregelt ist?

Und drittens: Wie bewerten sie eine eventuell anzustrebende Neuregelung, in der die in diesen Paragrafen derzeitig geregelte Feuerwerksklasse F2 durch die Feuerwerksklasse F1 ersetzt werden könnte?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort verbleibt A. F.

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Sehr geehrter Herr Fischer-Meny,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Schutz unserer Umwelt ist ein zentrales Anliegen der AfD. Das vielerorts verhängten Feuerwerksverbot zu Silvester 2020 haben wir allerdings als eine ungerechtfertigte Einschränkung der Freiheit kritisiert. Auch hier wurde die Corona-Krise als Vorwand für die zunehmende Einschränkung bürgerlicher Freiheiten in unserem Land genutzt. Wir haben uns deshalb gefreut, dass die Feuerwerksverbote in einigen Städten und Kreisen in mehreren Fällen wieder gekippt wurden. So befand beispielsweise das Verwaltungsgericht in Darmstadt, dass das dortige, für den Kreis Offenbach ausgesprochene, Feuerwerksverbot auf dem eigenen Grundstück rechtswidrig sei. Immer wieder kommt die Forderung eines sogenannten Feuerwerksverbotes zumeist von grüner Seite auf. Die Begründungen variieren und sollen meist nur als fadenscheinige Ausrede dienen. Die Verbotspolitik der Grünen lehnt die Alternative für Deutschland grundsätzlich ab.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernd Baumann, MdB

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