Frage an Bernd Christiansen bezüglich Familie

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Frage von Elke B. •

Frage an Bernd Christiansen von Elke B. bezüglich Familie

Sehr geerhter Herr Christiansen,
was halten Sie von dem Rauchverbot in den sogenannten "Eckkneipen"? Sollte nicht jeder Gastwirt selber bestimmen können, ob in seiner Gaststätte geraucht wird oder nicht? Mich würde Ihre Einstellung und die Haltung der Linken zu diesem Thema interessieren. Mit Erwartung auf Ihre Antwort

MfG
Elke Bargemann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Elke Bargemannn,

zunächst besten Dank für die an mich gerichtete Frage.

Die abschließende Position der DIE LINKE zu diesem Thema kenne ich noch nicht, da sie sich erst entwickeln muss. Jedenfalls gibt es hier auch Raucher wie Nichtraucher. Ich jedenfalls bin der Auffassung, dass jeder Gastwirt es selber in der Hand haben sollte, ob er das Rauchen in seinen Räumlichkeiten zulässt oder nicht. In seiner Gaststätte hat der Wirt das Hausrecht. Auch kann er am besten die Kundenstruktur beurteilen. Er kann durch ein Symbol am Eingang und darüber hinaus in und an der Gaststätte selbst eindeutig kennzeichnen, ob in dieser Gaststätte geraucht werden darf oder ob nicht. Diese Kennzeichnung ließe sich gesetzlich vorschreiben.
Als Gast kann ich mich dann entscheiden, ob ich diese Gaststädte betrete oder ob ich es lasse.

Das selbe gilt im Übrigen für etwaiges Personal. Ersten werden diese Gaststätten i.d.R. nur von dem Wirt selber bzw. mit zeitweiliger Hilfe von engen Angehörigen betrieben. Aber selbst wenn Personal benötigt würde, so kann dieses sich doch auch entscheiden ob es hier tätig werden möchte. So verstehe ich jedenfalls den Artikel 2 GG - freie Entfaltung der Persönlichkeit, sowie das Recht auf Selbstbestimmung - und den Artikel 12 GG - freie Berufausübung -. Ich finde, dass der Staat den Bürger bereits heute schon in viel zu vielen Bereichen bevormundet. Bizarr erscheint daher aus meiner Sicht, dass der Bürger nur kurz vor den Wahlen und an der Wahlurne als mündig erachtet wird. Danach, siehe beispielhaft den Verkauf der LBKs gegen das eindeutige Votum der Wähler, ist es mit der Mündigkeit vorbei.

Übrigens hat der Hamburger Innensenator als genießender Pfeifenraucher Udo Nagel seine Diensträumen zur Raucherzone erklärt.. Diese wurden durch ihn kurzerhand zur Raucherzone erklärt. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer konnten sich 2007 auf ein weitgehendes Rauchverbot in allen Gaststätten einigen, aber den Ländern bleibt es vorbehalten, Ausnahmen für Kneipen zuzulassen. In Behörden sollen aber keine Ausnahmen möglich sein. Auch habe ich gehört, dass in der Hamburger Spielbank das Rauchen weiterhin erlaubt sein soll. Mit einer Cohiba zwischen den Zähnen ist der Verlust von ein paar tausend Euro am Abend augenscheinlich nicht so schmerzhaft.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Christiansen