(...) Meine Aussagen zielten nicht darauf ab, die bisherige Praxis der zulässigen Privatkopie zu ändern, sondern darauf, das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht unbeschränkt kopiert werden dürfen. (...)
(...) Ich habe nicht in Frage gestellt, dass es zu privaten Zwecken erlaubt ist, ein urheberrechtliches Werk zu kopieren. Natürlich darf jeder zum privaten Gebrauch zum Beispiel einen Artikel aus einem Buch kopieren oder auch eine Kopie zum privaten Gebrauch von einer CD machen, die er gerade gekauft hat, sofern hierzu kein Kopierschutz umgangen werden muss. Dieser Grundsatz ist explizit in § 53 Urheberrechtsgesetz geregelt und soll auch nicht abgeschafft werden. (...)
Sehr geehrter Herr Stendel,
(...) Der Schutz und die Pflege von Denkmälern sind in Deutschland in erster Linie Angelegenheit der Länder. Die Länder haben daher das Recht, Stätten für die UNESCO-Welterbeliste zu nominieren und sind zugleich vorrangig zuständig für die Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste ergeben. (...)