Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Bundestagskandidat Bernhard Loos
Bernhard Loos
CSU
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Frage von Oliver M. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Sehr geehrter Herr Loos,

ich selbst bin von einer Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater, bei dem ich durch Diskriminierung gegen die veraltete Denk- und Vorgehensweise, dass nur eine Mutter für ein Kind wichtig sei, konfrontiert werde.

Dass diese psychische Gewalt Gift für Kinder ist, sollte jedem Klar sein. Mehr als 1300 Studien und Forschungsergebnissen waren in vielen Ländern Anlass, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen, und setzen so die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 18 „Kinder haben das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden“) erfolgreich um. Auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als psychischen Missbrauch an Kindern anerkannt.

Aus meiner Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass deutsche Behörden den Missbrauch meiner Tochter jedoch dulden, ja sogar den Konflikt fördern.

Warum schweigen die Parteien zu diesem Missstand? Weshalb wird der Kampf gegen Diskriminierung, das Kinder betrifft, nicht vorangetrieben?

Bundestagskandidat Bernhard Loos
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

die CDU/CSU hat sich klar positioniert im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021:

Wir wollen ein modernes Familienrecht zum Wohl des Kindes. Wenn sich Eltern trennen, ändert sich für Kinder viel. Wir sind der Überzeugung, dass es für Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für Erziehung und Entwicklung übernehmen. Eine Trennung der Eltern darf kein Beziehungsende für Kinder sein. Wir wollen die familienrechtlichen Vorschriften im Unterhalts-,Sorge- und Umgangsrecht anpassen. Zentral ist dabei nach wie vor das Wohl des Kindes. Wir wollen eine Aufenthalts- und Betreuungsregelung, die in jedem Einzelfall bestmöglich das Kindeswohl sicherstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bernhard Loos MdB

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