Werden Sie dem aktuellen BGG-Entwurf zustimmen, obwohl er zentrale Forderungen aus dem Zukunftspapier Ihrer eigenen SPD-Fraktion nicht verbindlich umsetzt?
Sehr geehrte Frau Lugk
die SPD-Bundestagsfraktion hat gerade ein Zukunftspapier für eine inklusivere Gesellschaft beschlossen. Darin steht klar, dass Teilhabe ein Menschenrecht ist, Barrierefreiheit einklagbar werden muss und auch private Akteure verbindlich verpflichtet werden sollen. Es werden außerdem Schadensersatz, Beweislasterleichterungen und einklagbare bauliche Änderungen gefordert, wenn sie zumutbar sind.
Wenn die SPD nun einem BGG-Entwurf zustimmt, der diese Punkte nicht wirksam umsetzt, stimmt sie aus meiner Sicht gegen den eigenen Beschluss.
Meine Frage an Sie: Werden Sie dem aktuellen BGG-Entwurf trotzdem zustimmen – oder werden Sie sich dafür einsetzen, dass die SPD-Fraktion ihr eigenes Zukunftspapier ernst nimmt und den Entwurf nur mit verbindlichen Verbesserungen unterstützt?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema BGG-Entwurf und dass Sie Ihre Bedenken mit mir teilen.
Ziel der Maßnahmen aus der BGG-Reform ist es, das Leben von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern. Dazu gehören verbesserte Informationsrechte, mehr barrierefreie Kommunikation bei Behörden, stärkere rechtliche Verankerung, systematische Stärkung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache, sowie der Abbau von Barrieren bei den Bundesbehörden.
Zudem wird der Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erweitert. Unternehmen werden dazu verpflichtet, durch individuelle und praktikable Lösungen, bei Bedarf, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu verschaffen.
Ich gebe Ihnen jedoch recht, dass der BGG-Entwurf verbesserungswürdig ist, weshalb wir im parlamentarischen Verfahren noch Veränderungen debattieren. Deshalb bin ich sehr froh über Anregungen wie Ihre, welche in die Verhandlungen um das Gesetz mit einfließen werden. Themen, bei denen wir uns Nachbesserungen wünschen, sind beispielsweise beim Abbau von baulichen Barrieren bei Unternehmen, bei Beweiserleichterungen für Menschen mit Behinderungen, der Frage etwaiger Schadensersatzansprüche oder einer längeren Frist, bis zu der Ansprüche geltend
gemacht werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Lugk
