Warum wird die Zuverdienstgrenze zum ALG 1 nicht an die im ALG 1 max. erlaubte wöchentliche Arbeitszeit angepasst? (10 h - 2h x 22Tage x 12,41= 546,04 Euro ) oder wenigstens der Minijob erlaubt?

Portrait von Bettina Müller
Bettina Müller
SPD
60 %
15 / 25 Fragen beantwortet
Frage von Susanne H. •

Warum wird die Zuverdienstgrenze zum ALG 1 nicht an die im ALG 1 max. erlaubte wöchentliche Arbeitszeit angepasst? (10 h - 2h x 22Tage x 12,41= 546,04 Euro ) oder wenigstens der Minijob erlaubt?

Sehr geehrte Frau Müller,
es wäre schön, wenn dieses Thema mehr diskutiert würde. Die Zuverdienstgrenze von 165 Euro stammt aus dem Jahr 1995 (? -bin ich nicht sicher )und ist nie angepasst worden. Die Preise für so ziemlich Alles haben sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt. Außerdem ist die Regelung mit dem Mindestlohn, der derzeitig gilt in sich unlogisch und unstimmig. Warum nutzt man dann nicht ein vorhandene, geregelte Lösung, um Zuverdienste zu ermöglichen?
Beste Grüße Susanne H.

Portrait von Bettina Müller
Antwort ausstehend von Bettina Müller
SPD
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bettina Müller
Bettina Müller
SPD