Frage an Bijan Djir-Sarai bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Bijan Djir-Sarai
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Frage von Heike R. •

Frage an Bijan Djir-Sarai von Heike R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Bijan Djir-Sarai,

Mitglieder der Nato sind zum gegenseitigen Beistand verpflichtet, im Falle eines Angriffs auf einen Natostaat. Wie würde sich Deutschland verhalten, falls das Natomitglied Türkei in einen militärischen Konflikt mit Israel gerät und die Verbündeten ruft?
Ich stelle meine Frage aus echter Besorgnis.

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für ihre Frage an mich bei abgeordnetenwatch.de. Wie sie richtig feststellen, haben sich die Mitglieder des Nordatlantikvertrages zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zum gegenseitigen Beistand verpflichtet. Art und Umfang des Beistandes ist jedoch im Vertragswerk nicht genauer präzisiert. So heißt es in Artikel 5: "Im Falle eines [.] bewaffneten Angriffs leistet jedes [NATO-Mitglied] in Ausübung des [.] anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten."

Bei einem bewaffneten Angriff auf ein Nato-Mitglied sind die anderen Vertragsmitglieder nicht automatisch zu militärischem Beistand verpflichtet. Die NATO ist ein Defensivbündnis ohne militärische Beistandspflicht. Artikel 1 betont den friedlichen Charakter der Organisation des Nordatlantikvertrages, dessen Mitglieder verpflichtet sind, "jeden internationalen Streitfall auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden." So ist es stets das Ziel deutscher Politik, Konflikte auf friedliche Weise durch Dialog und Zusammenarbeit zu lösen und zu einer Einigung durch Interessenausgleich zu gelangen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Bijan Djir-Sarai

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