Entfällt bei der deutschen Staatsangehörigkeit in Deutschland geborener Kinder die Bedingung, dass die Eltern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben müssen?

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Bijan Djir-Sarai
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Frage von Alexandra S. •

Entfällt bei der deutschen Staatsangehörigkeit in Deutschland geborener Kinder die Bedingung, dass die Eltern ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben müssen?

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist, die Einbürgerung zu erleichtern. Ich vestehe Sie so, dass die FDP dem Gesetzesvorhaben, das ja noch im laufenden Jahr beschlossen werden soll, trotz unverändert hoher Flüchtlingszahlen zustimmen wird, bevor die Wirksamkeit der beschlossenen und ggf. weiterer Maßnahmen beurteilt werden kann.

Deshalb habe ich zum Gesetzentwurf noch eine weitere Frage:

Kinder sollen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn die Eltern seit 5 Jahen rechtmäßig in Deutschland leben. Bisher war dafür (nach 8 Jahren) zusätzlich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht notwendig. Entfällt diese Bedingung?
Erhalten dann Kinder von Eltern mit befristetem Aufenthaltsrecht (z.B. subsidiär Geschützte) die deutsche Staatsangehörigkeit, was faktisch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht auch für die Eltern bedeuten würde?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

wie ich bereits in meiner Antwort vom 27.09.2023 verdeutlicht habe, sind die aktuellen Zahlen der illegalen Migration nach Deutschland noch immer zu hoch. Eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts muss zwingend im Zusammenhang mit einer Begrenzung dieser Zuwanderung gedacht werden.

Der von Ihnen angesprochene Referentenentwurf stammt aus dem Bundesinnenministerium von Bundesinnenministerin Faeser und damit aus einem SPD-geführten Ministerium.

Nach dem aktuellen Entwurf soll auch weiterhin die unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Eltern die Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft der Kinder bleiben. Dies können Sie auch auf der entsprechenden Informationsseite der Bundesregierung nachlesen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610

Für weitergehende Fragen zu einzelnen Formulierungen des Gesetzesentwurfs möchte ich Sie gerne an das Bundesinnenministerium verweisen, aus welchem der Entwurf stammt. Am besten richten Sie Ihre Frage daher an die Bürgerkommunikation des Bundesinnenministeriums, welche Sie hier erreichen: https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html

Mit freundlichen Grüßen

Bijan Djir-Sarai

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