Frage an Birgit Diezel bezüglich Familie

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Birgit Diezel
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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Birgit Diezel von Wolfgang W. bezüglich Familie

Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz – Stichtagsregelung

Sehr geehrte Frau Diezel,

vor elf Jahren ermöglichte ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az. B 4 RA 27/97 R) Ingenieuren in der ehemaligen DDR, die nicht über eine „Versicherungsurkunde“ (Einzelvertrag) verfügten, dennoch einen Antrag auf eine „fiktive Anerkennung von Zusatzversorgungszeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)“ zu stellen.

Das Bundessozialgericht definierte später drei Bedingungen (eine persönliche, sachliche und betriebliche Bedingung). Problematisch seitdem ist die Auslegung der betrieblichen Bedingung. Im Kern geht es heute um eine „Kehrtwende bei der Rechtsprechung zu Zusatzrenten“, wie es das MDR-Fernsehen in seiner Sendung UMSCHAU vom 29. Mai 2009 titelte.

Das Problem kann nur durch die Politik entschieden werden – möglicherweise auch durch Sie. Deshalb möchte ich Sie um Beantwortung folgender Frage bitten:

Welche inhaltliche Position werden Sie im Falle Ihrer Wahl als Abgeordnete(r) zum Problem „Stichtagsregelung“ vertreten?

Danke. Das Problem betrifft Tausende, meist ältere Ingenieure und Ingenieurinnen in Ostdeutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wondrejz
Gera, 31.07.2009

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wondrejz,

Sie haben es erwähnt: Urteile des Bundessozialgerichts im Jahr 1998 hatten dazu geführt, dass Beitragszeiten nach dem AAÜG (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, Anm. d. Red.) auch für diese Personen anerkannt wurden, welche nicht über eine Versicherungsurkunde verfügt haben. Diese Anerkennung war aber an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Hinsichtlich der "Stichtagsregelung" werden die Beitragszeiten anerkannt, wenn am 30.06.1990 eine Versorgungszusage (durch Versorgungsurkunde oder Versorgungsbewilligung) bestand oder aufgrund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage bei Inkrafttreten des AAÜG ein Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage bestand. Das ist die Rechtslage.
Inwiefern in diese Entscheidung politisch noch eingegriffen werden kann, muss abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Diezel