Nochmal meine Frage: Stimmen Sie für eine allgemeine Impfpflicht ? Diese haben Sie bei meinem ersten Versuch nicht direkt beantwortet.

Portrait von Björn Simon
Björn Simon
CDU
100 %
29 / 29 Fragen beantwortet
Frage von Lars B. •

Nochmal meine Frage: Stimmen Sie für eine allgemeine Impfpflicht ? Diese haben Sie bei meinem ersten Versuch nicht direkt beantwortet.

Gehen gehen Sie auch manchmal spazieren? 😁
Eine Impfpflicht für einen Impfstoff mit nur bedingter Zulassung
und mehr als fragwürdiger Wirkung - siehe Gibraltar / Israel /Spanien/ England
überall sehr , sehr hohe Inzidenzen.( Impfdurchbrüche / Impfversagen )
Israelische Studie: Vierte Impfung gegen Omikron nicht ausreichend
Wieviel Impfungen sollen es den werden?
Spanien sieht Corona als GRIPPE - Herr Simon!
Freundliche Grüße
L. B.

Portrait von Björn Simon
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

ich danke Ihnen für Ihre über das Portal abgeordnetenwach.de gestellte Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Gerne lasse ich Ihnen auf diesem Weg eine Antwort zukommen.

Im Hinblick auf das Thema der Impfpflicht kann ich Ihnen sagen, dass im Deutschen Bundestag bisher nur eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht verabschiedet wurde. Mit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes am 10. Dezember des vergangenen Jahres wurde festgelegt, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen. Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt explizit nur für Menschen, die im Gesundheitsbereich und in der Pflege arbeiten, also beispielsweise für das Personal in Alten- oder Pflegeheimen.

Auch ich hatte dem Gesetzentwurf im Dezember vor dem Hintergrund der überaus schwierigen Situation, in der wir uns befinden, zugestimmt. Ich halte es für richtig, Verantwortung insbesondere für die schwachen und hilfsbedürftigen Menschen in unserem Land zu übernehmen, die sich nicht aussuchen können, wer sie versorgt. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen keine Gefahr für ihre Gesundheit droht.

Wichtig ist dabei zu betonen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht explizit keinen Impfzwang bedeutet. Natürlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Impfung immer noch ablehnen. Ausgenommen sind zudem all diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie müssen dies allerdings durch ein ärztliches Attest bestätigen.

Darüber hinaus hat es bisher im Bundestag keine Abstimmungen bezüglich einer weiterführenden Impfpflicht gegeben. Auch ein entsprechender Gesetzentwurf seitens der neuen Bundesregierung liegt uns bisher nicht vor. Sollte dem Parlament in den kommenden Wochen und Monaten ein entsprechender Entwurf vorgelegt werden oder es aus den Reihen der Abgeordneten selbst entsprechende Vorschläge geben, kann ich Ihnen aber versichern, dass ich diese mit der gebotenen Ruhe und Sorgfalt prüfen werde. Insbesondere im Hinblick auf die auftretenden ethischen, verfassungsrechtlichen und organisatorischen Fragen. Pauschal ablehnend stehe ich einer möglichen Ausweitung der Impfpflicht allerdings nicht gegenüber.

Abschließend hoffe ich dass meine Antwort hilfreich für Sie war.

Herzliche Grüße
Björn Simon

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Björn Simon
Björn Simon
CDU