Könnte sich die Unzufriedenheit mit etablierten Parteien in Thüringen mit der Zustimmung für die AfD durch die Benachteiligung von Mehrheiten gegenüber privilegiert vertretenen Minderheiten erklären?
Könnte ein Verhältnis von 3 Direktmandate zu 12 Listenplätzen der „Linken“ im Bundestag nachweisbar ein Vorteil für Minderheiten, ein Nachteil von Mehrheiten gewesen sein? Sind Zweitstimmen somit gerecht?
Bei der Bundestagswahl 2021 zogen 3 mal jeweils 12 Kandidaten der Landesliste der „Linken“ bei nicht ausreichenden 4,9 % der Zweitstimmen in den Bundestag ein. 3 Direktmandate der Linken im Bundestag haben exakt 36 zusätzliche Repräsentanten, also auch „Quereinsteiger“ aus der Landesliste als MdB etabliert.
Darunter später austretenden Fraktionsmitglieder um Sahra Wagenknecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCndnis_Sahra_Wagenknecht#Wahlen
https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Linke#Wahlen
Stimmen auf bestimmte Kandidaten einer Landesliste gezielt zu verteilen, wird Kumulieren und Panaschieren genannt, kann die Reihenfolge verändern.
Im Gegensatz zu Kandidaten der Wahlkreise, die direkt gewählt werden können die Wähler über die Kandidaten mit Zweitstimme meist nur in Gänze abstimmen.
Aus meiner Sicht zeigt dieses Beispiel vor allem, warum wir die Zweitstimme haben. Sie sorgt dafür, dass sich der Wählerwille möglichst gerecht im Bundestag widerspiegelt. Denn nicht die Zahl der gewonnenen Wahlkreise allein entscheidet über die Stärke einer Partei, sondern die Unterstützung, die sie bundesweit von den Wählerinnen und Wählern erhält. Die Grundmandatsklausel, die 2021 zur Anwendung kam, war damals geltendes Recht und galt für alle Parteien gleichermaßen. Sie hat nicht einzelne Parteien bevorzugt, sondern sichergestellt, dass auch die Zweitstimmen derjenigen Bürgerinnen und Bürger zählen, die einer Partei knapp unter fünf Prozent ihre Stimme gegeben haben. Das halte ich für einen wichtigen demokratischen Gedanken. Seit der Bundestagswahl 2025 gilt allerdings ein reformiertes Wahlrecht. Der Bundestag ist nun auf 630 Abgeordnete begrenzt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen, und ein direkt gewonnener Wahlkreis führt nicht mehr automatisch zu einem Sitz im Bundestag, maßgeblich ist, ob dieser Sitz durch das Zweitstimmenergebnis der Partei gedeckt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zugleich entschieden, dass die Grundmandatsklausel weiterhin gelten muss.
Ich halte das Verhältniswahlrecht mit der Zweitstimme grundsätzlich für das gerechteste System. Es sorgt dafür, dass jede Stimme möglichst gleich viel zählt und die Zusammensetzung des Bundestages den politischen Willen der Wählerinnen und Wähler möglichst genau widerspiegelt. Demokratie bedeutet nicht nur, dass die Mehrheit entscheidet. Sie bedeutet auch, dass Minderheiten entsprechend ihrer tatsächlichen Unterstützung vertreten sind. Gerade das macht unser Parlament vielfältig und stärkt seine demokratische Legitimation.
