Frage an Brigitte Hayn bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Brigitte Hayn
CDU
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Frage von Ulrike S. •

Frage an Brigitte Hayn von Ulrike S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Hayn,

als Pflegefachkraft interessiert mich sehr, wie es zur Entscheidung im Landtag für das neue Heilberufegesetz gekommen ist. Darin werden ja alle in RLP arbeitenden Pflegefachkräfte in die kostenpflichtige Pflegekammer hineinverpflichtet. Die vorhergehende Internetumfrage unter Pflegefachkräften, die sich dafür registrieren lassen mussten, wurde von nur ca. 13 % aller betroffenen Pflegefachkräfte mit JA beantwortet (es wurde zwar überall von einer Zustimmung zur Pflegekammer von 76% gesprochen, tatsächlich nahm aber nur ein geringer Teil der betroffenen Pflegekräfte an der Abstimmung teil).
Welche Abgeordnete haben dieses Gesetz eingebracht? Aus welchen Gründen hat sich "die Politik" dafür entschieden, die Pflegekammer mit starken rechtlichen Sanktionen für Nichteinverstandene einzuführen?
Würde mich sehr freuen, von Ihnen mehr über diesen parlamentarischen Prozess zu erfahren.

Sehr herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Stockmeyer

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Stockmeyer,

Vielen Dank für Ihre Fragen zur Pflegekammer Rheinland-Pfalz.

Im Vorfeld zur Einrichtung der Pflegekammer haben meine Kollegen und Kolleginnen in der Fraktion und auch ich selbst zahlreiche Pflegekräfte kennengelernt, die mit der Pflegekammer große Hoffnungen verbinden und entsprechende Erwartungen in deren Arbeit setzen. Deshalb haben wir für Rheinland-Pfalz eine Pflegekammer gefordert und unterstützen ihre Arbeit.

Für uns ist wichtig, dass Maßnahmen der Pflegekammer zur eigenständigen Regelung des pflegerischen Handelns, zur Unterstützung in Rechtsfragen und im allgemeinen Arbeitsalltag, zur Organisation der Fort- und Weiterbildung, zur Stärkung der Qualitätssicherung und in Form allgemeiner berufspolitischer Aktivitäten den Pflegekräften in unserem Land zugutekommen. Eine hochwertige Patientenbetreuung ist unser gemeinsames Ziel.

Die Pflegekammer soll zur gleichberechtigten Interessenvertretung beitragen.
Sie soll Kompetenzen der Pflegenden bündeln. Sie soll für Qualität als
Beratungs- und Unterstützungsstelle in beruflichen Belangen sorgen. Sie soll die Pflege aufwerten und dadurch auf eine bessere Wertschätzung der Pflege in der Gesellschaft hinwirken. Sie soll die Weiterentwicklung der Pflege fördern. Sie soll schließlich bei pflegerelevanten Entscheidungen mitwirken und damit auch ein starkes Sprachrohr in die Politik sein.

Der Gesetzentwurf für eine Pflegekammer wurde von der Landesregierung im Parlament eingebracht. Die Kommunikation im Vorfeld der Einrichtung der Pflegekammer hätte die Landesregierung sicher besser machen können.

Die Einrichtung der Pflegekammer selbst steht für uns allerdings nicht zur Disposition.

Zu der von Ihnen im Ergebnis zitierten Umfrage unter Pflegefachkräften im Internet möchte ich nur eine grundsätzliche Anmerkung machen: Wer sich an Abstimmungen und Wahlen nicht beteiligt, muss sich danach nicht über deren Ergebnisse wundern, denn er und sie hat versäumt, das Resultat zumindest in seinem oder ihrem Sinne zu beeinflussen. Und bei solchen Gelegenheiten werden eben aus 13 Prozent „Ja“ von allen betroffenen Pflegefachkräften rechnerisch korrekte 76 Prozent Zustimmung.

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz wird von ihren Mitgliedern einen Jahresbeitrag erheben, der nach Einkommen gestaffelt sein wird. Er muss so gestaltet sein, dass damit die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ihren vielfältigen Aufgaben nachkommen kann, er aber auch die sehr heterogene Berufsgruppe der Pflegenden finanziell nicht überfordert. Die weitere und konkrete Ausgestaltung der Beitragssicherung wird Sache der Selbstverwaltung der Pflege sein.

Auch für andere Berufe gibt es bereits Pflichtkammern, nicht nur in Rheinland-Pfalz. Für die Erhebung der künftigen Mitglieder wurden im Gesetzentwurf Forderungen des Datenschutzbeauftragten berücksichtigt.
Insofern glaube ich, dass die geäußerten Bedenken gegen eine Pflegekammer unbegründet sind, sofern die Umsetzung des beschlossenen Gesetzes so geschieht, wie es vom Landtag als Gesetzgeber intendiert ist und wie es die Pflegekräfte erwarten können. Hier hat auch die Landesregierung ihre politische Verantwortung wahrzunehmen.

Zum guten Schluss leite ich Ihnen gerne das Angebot meiner Fraktionskollegin Hedi Thelen, die im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auch die Sprecherin der CDU-Fraktion ist, weiter. Sie hat Gesprächsbereitschaft signalisiert, falls Sie tiefergehende Infos zu diesem Teil des Heilberufsgesetzes brauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Hayn