Frage an Carsten Schneider bezüglich Finanzen

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Carsten Schneider
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Frage von Vadim F. •

Frage an Carsten Schneider von Vadim F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schneider,

Sie haben sich gegen eine Entschädigung der betrogenen Phoenix-Anleger ausgesprochen.
Es wäre verständlich, wenn es sich um "Handelsverluste" gehandelt hätte. In dem Fall war es Betrug, der durch die staatliche Aufsicht (BAFIN) nicht aufgedeckt werden konnte.
Jetzt stellt sich heraus, daß der Staat trotz offensichtlichen Versagens der staatlichen Aufsicht und der Zahlungsunfähigkeit der Entschädigungseinrichtung (EDW) sich zu nichts verpflichtet fühlt.
Abgesehen von der rechtlich eindeutigen Lage, möchte ich von Ihne nur folgendes wissen:
Wieso Hypo Real Estate (z. Zt. 30 Mrd) - ja
Phoenix-Anleger (max. 500 Mio) - nein ?

Ich wäre Ihnen für die Veröffentlichung Ihrer Antwort dankbar.

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Sehr geehrter Herr Fischmann,

Ihre Anfrage beantworte ich gerne. Die Phoenix Kapitaldienste GmbH war in der Tat ein Betrugssystem, das man gemeinhin als "Schneeballsystem bezeichnet". Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dies nicht aufgedeckt, da das Betrugssystem mit erheblicher krimineller Energie geführt wurde, die nach allen Stellungnahmen, die ich kenne, durch die BaFin gar nicht beurteilbar war. Allerdings wurde im Auftrag der BaFin 2003 von einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Sonderprüfung der Phoenix durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass keine oder nur geringfügige Unregelmäßigkeiten vorlagen, so z.B. die Geschäftskontenführung. Die BaFin hatte der Phoenix unmittelbar danach aufgegeben, diese Unregelmäßigkeiten sofort zu korrigieren. Rechtsstreitigkeiten über die Frage einer eventuellen Mithaftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft laufen.

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen basiert auf einer europäischen Richtlinie, der Anlegerentschädigungsrichtlinie. Diese sieht gerade vor, dass ein Sicherungssystem aus den Wertpapierhandelsunternehmen selbst heraus zu etablieren ist, wie dies z.B. auch für die privaten Banken besteht. Da die EdW den entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln nicht entschädigen kann, hat sie Sonderbeiträge von den Mitgliedsinstituten erhoben. Diese klagen aber gegen alles und jedes, und vor Abschluss der Rechtsstreitigkeiten sehe ich überhaupt keine Veranlassung, ein System, das Anlegern erheblich Renditen vorgegaukelt hat, durch Steuergelder zu stützen. Nicht alle Steuerpflichtigen zocken, sollen aber für die haften die es getan haben? Das können Sie kaum erklären, und es schafft einen Präzedenzfall.

Im Falle der Hypo Real Estate AG wurde übrigens "nur" ein staatliches Darlehen gewährt, um systemische Auswirkungen auf den deutschen Finanzmarkt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger zu verhindern. Im Falle von Phoenix handelt es sich letztlich um einen direkten Zuschuss, da eine Rückzahlung nicht zu erwarten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Schneider

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