Frage an Cem Özdemir bezüglich Kultur

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Cem Özdemir
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Frage von Roya A. •

Frage an Cem Özdemir von Roya A. bezüglich Kultur

Thema: Rundfunkbeitrag

Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit zwei Mitbewohnern. Einer erhält Bafög und ist daher vom Beitrag befreit. Jetzt müssen meine Mitbewohnerin und ich statt je 1/3 je die Hälfte des Gesamtbetrags zahlen. Wir müssen für unseren Mitbewohner mitzahlen. Hier wird der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt! Ich bitte um Stellungnahme und Mitteilung ihrer geplanten Vorgehensweise.

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Sehr geehrte Frau Aßbichler,

eigentlich werden die meisten Wohngemeinschaften durch den neuen Rundfunkbeitrag entlastet. Bislang galt: Gibt es nur einen Fernseher, muss nur die eine Person 17,98 zahlen, die einen Fernseher besitzt. Wenn aber andere in der Wohngemeinschaft auch einen Fernseher hatten, mussten sie jeweils auch 17,98 Euro zahlen. Hatten die anderen MitbewohnerInnen keinen Fernseher, aber ein Radio oder ein internetfähigen Computer oder ein Smartphone, mussten die anderen MitbewohnerInnen mit einem solchen Gerät bislang jeweils 5,76 Euro. WGs haben also oft doppelt gezahlt und zahlen jetzt nur noch einmal 17,98 Euro, die sie durch die MitbewohnerInnen teilen.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird nicht verletzt, weil ihr Mitbewohner aufgrund seiner finanziellen Lage befreit ist. Sie zahlen also in dem Sinne nicht für ihn mit, sondern teilen sich den Betrag für den Haushalt mit der weiteren zahlungspflichtigen Mitbewohnerin. ABER: Es ist tatsächlich unlogisch, dass nicht der ganze Haushalt befreit ist, wenn ihr Mitbewohner der Hauptmieter ist, weil ja gerade die Logik des Haushaltsbeitrags aussagt, dass es ein Beitrag pro Wohnung ist. Und wenn dieser befreit ist, sollte natürlich auch der ganze Haushalt befreit sein und nicht nur ein Drittel des Haushaltes.

Grundsätzlich ist für die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags nicht der Bundestag mit seinen Abgeordneten oder die Bundesregierung zuständig, sondern die Ministerpräsidenten der Bundesländer regeln das im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Cem Özdemir

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