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Bündnis 90/Die Grünen
• 17.04.2008

(...) ich betrachte Homosexualität als ebenso wenig "therapiebedürftig" wie Heterosexualität und bin auch weit davon entfernt, religiöse Gruppen (gleich welcher Art) zu unterstützen, die Lesben und Schwule diffamieren. Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis, dass ich Schirmherr des Christopher Street Day 2007 in Stuttgart war. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 09.10.2008

(...) Sie sprechen in Ihrer Anfrage türkische Schüler an, die von den USA schwärmen, aber Deutschland gegenüber reserviert sind. Als Integrationspolitiker wende ich mich in meinen Veranstaltungen explizit auch an diese Jugendlichen und fordere sie auf, Deutschland als ihr Heimatland zu begreifen, Verantwortung dafür zu entwickeln und es mitzugestalten. Zugleich muss es aber auch Anliegen der Politik sein, endlich unser Bildungssystem so zu reformieren, dass es mehr Chancengerechtigkeit gewährleistet. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 17.04.2008

(...) Zu dieser Vielfalt gehören freiwillig das Kopftuch tragende Studentinnen ebenso wie Gläubige, die andere Lebensstile tolerieren. (...) Die Mitgliedstaaten gehen mit religiösen Symbolen in den Bildungseinrichtungen sehr unterschiedlich um. Es gibt jedoch keinen Mitgliedstaat, der Kopftücher oder Bekleidung mit religiösen Symbolen in den Hochschulen verbieten. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 19.04.2008

Sehr geehrter Herr Guardini,

wie auch immer Sie auf dieses schmale Brett kommen: Nein, Sie gehen nicht recht in Ihrer Annahme, denn ich wurde nie wegen Betrugs angeklagt.

MfG

Cem Özdemir

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Bündnis 90/Die Grünen
• 18.01.2008

(...) es kann durchaus einmal passieren, dass ich nicht sogleich dazu komme, eingehende Fragen zu beantworten. Aber es wäre doch seltsam, wenn ich angesichts meines politischen Interesses für die Beziehungen der EU zur Türkei um Antworten bezüglich der Kurdenfrage verlegen wäre. Ein Blick auf www.cem-oezdemir.de/tuerkei-eu hätte Sie übrigens leicht vom Gegenteil überzeugen können. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 17.06.2008

(...) Sie haben leider kein konkretes Beispiel angeführt, das dieses Problem veranschaulichen würde. Wenn es diese Ordnungswidrigkeit geben sollte, wäre aber der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, meines Erachtens trotzdem nicht anwendbar. Er bezieht sich ja darauf, dass auf gleiche Situationen nicht unterschiedliches Recht angewendet werden soll, wenn also zwei Personen die gleiche Ordnungswidrigkeit begehen, müssen beide nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten belangt werden. (...)

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