Frage an Christa Goetsch bezüglich Wirtschaft

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Christa Goetsch
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Christa Goetsch von Matthias B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Goetsch,

viele Betroffene müssen die (Einkommens-) Steuererklärung elektronisch abgeben. Dazu gibt es zwei kostenlose Wege: a) über die Software ELSTER-Formular (www.elster.de) und b) Online über ELSTER-Online (www.elsteronline.de).

Nun das Problem:
Elster-Formular (also Variante a) gibt es nur für Microsoft-Windows-Nutzer. Und Elster-Online (also Variante b) nutzt JAVA. JAVA wiederum ist unsicher und selbst das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dem Einsatz von JAVA.

Das ganze ist recht gut dargestellt unter
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/elektronische-steuererklaerung-behoerde-haelt-elster-fuer-mac-unter-verschluss-a-887483.html

Nun meine Frage:
Finden Sie es richtig, dass die staatlichen Finanzbehörden zwar Bürger verpflichten, elektrisch zu arbeiten, dann aber eine Software anbietet, die nur auf Microsoft-Windows-Basis funktioniert?

Herzlichen Gruß
Matthias Butenob

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Butenob,

vielen Dank für ihre Anfrage. Ganz entschieden kann ich Ihnen antworten, dass ich es nicht richtig fände, wenn der Staat die Bürgerinnen und Bürger verpflichten würde, elektrisch zu arbeiten - aber dann nur einen Anbieter zuließe. Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Bei dem Angebot der elektronischen Steuererklärung handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit, die Steuererklärung einzureichen. Die ursprüngliche Möglichkeit der schriftlichen Steuererklärung ist nach wie vor gegeben. Insofern wird niemand ausgegrenzt, nur weil die technischen Voraussetzungen nicht kompatibel sind. Eine Verpflichtung seitens des Staates zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung halte ich auch generell für falsch, da nicht alle Bürgerinnen und Bürger über die technischen Voraussetzungen verfügen.

Wenn der Staat aber solche Angebote macht, sollte er daraufhin arbeiten, möglichst kein Nutzer ausgegrenzt wird, weil er z.B. ein nicht kompatibles Betriebssystem nutzt.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch