Frage an Christa Goetsch bezüglich Bildung und Erziehung

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Christa Goetsch
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Christa Goetsch von Peter H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Goetsch,

am kommenden Feitag berät der Schulausschuss über die vom Senat geplante "Neuordnung des Schulwimmens" (Drucksache 18/4119).
Wie ist ihre Position bzw. die Position ihrer Fraktion zu dieser "Neuordnung"?
Teilen Sie die Befürchtung, dass das "outsourcing" des Schwimmunterrichts ein Meilenstein auf dem Weg zunehmender Privatisierung und Entpädagogisierung schulischer Bildung ist?
Halten Sie die Qualität - vor allem die pädagogische - des Schwimmunterrichts für gesichert, wenn Angestellte von Bäderland statt examinierter Sport- u. SchwimmlehrerInnen den Unterricht durchführen?
Sind die Angestellten von Bäderland - die im Gegensatz zu den SportlehrerInnen der Schule die Schüler nicht kennen und kaum kennen lernen werden - im Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern in Konfliktsituationen geschult? Wie ist die Anbindung an pädagogische Maßnahmen der Schule gesichert?

Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort(en)!

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

unsere Fraktion lehnt die beabsichtigte Neuordnung des Schwimmunterrichts an den Hamburger Schulen, die derzeit in den Ausschüssen für Sport, Haushalt und Schule diskutiert wurde bzw. wird, ab. Nach den mehrjährigen Wirren um den Schwimmunterricht scheint es uns zwar noch die bisher vernünftigste, aber nicht die optimale Variante. Insbesondere erscheinen uns die Begleitung des Wegs zwischen Bad und Schule sowie die Benotung die Hauptkritikpunkte. Wir halten eine pädagogische Betreuung und Begletung auch beim Schwimmunterricht für erforderlich. Eine Benotung muss durch LehrerInnen erfolgen, die auch die Leistungen tatsächlich beurteilen können und nicht auf Basis von Zetteln, die die SchwimmmeisterInnen ausfüllen. Allerdings glauben wir nicht, dass die fachliche Qualifikation der SchwimmmeisterInnen in Bezug auf Schwimmlehrfähigkeit zu beanstanden ist. Sicherlich positiv zu bewerten wäre auch, wenn tatsächlich gewährleistet wird, dass der Schwimmunterricht verläßlich stattfinden kann. Allerdings konnte die Behörde bisher keine Auskünfte darüber geben, wie viel Unterrichtsausfall es bisher gegeben hat, so dass offen geblieben ist, ob wirklich mehr Verläßlichkeit hergestellt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch